Was gilt, wenn im Vertrag ein Wort verwechselt wurde?
betrifft Mieter, Vermieter, Käufer, Verkäufer, Arbeitnehmer
Lässt sich nicht feststellen, dass beide Seiten übereinstimmend etwas anderes wollten, wird der Vertrag nach seinem Wortlaut ausgelegt. Die Bedeutung eines Wortes ist dabei im Zusammenhang des ganzen Vertrags zu sehen. So kann sich auch eine Verwechslung der Wörter Mieter und Vermieter aufklären lassen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 23.11.2023 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Wird eine übereinstimmende abweichende Parteienabsicht nicht festgestellt, so ist bei der Auslegung des Vertrages von dessen Wortlaut auszugehen. Dabei ist die Bedeutung eines Wortes in Zusammenhang zu betrachten (hier: Auslegung eines Mietvertrages bei Verwechslung der Wörter "Mieter" und "Vermieter").
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: „Sonstige Zulagen“ iSd § 13 Abs 3 der 2. Dienst- und Besoldungsordnung (DBO) der Diözese Feldkirch.OGH 8 ObA 65/22z, 21.11.2022
- Hier: Auslegung eines Vergleichs.OGH 3 Ob 134/11v, 24.08.2011
- Hier: § 8 Abs 4 AAB der Wirtschaftstreuhänder.OGH 6 Ob 124/10v, 01.09.2010
- Vielmehr hat sich die Auslegung einer betrieblichen Pensionsregelung an deren Zweck zu orientieren, zumal wenn der Wortlaut keine Gewißheit verschafft.OGH 8 ObA 11/98w, 29.01.1998
- Maßgebend ist nicht nur der Wortlaut, sondern wie die Erklärung inhaltlich verstanden und gehandhabt wurde.OGH 8 ObA 147/97v, 16.10.1997
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Auslegung eines Pensionsvertrages.OGH 9 ObA 107/93, 28.04.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017831 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 22.
- OGH 5 Ob 107/23f, 23.11.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 141/23y, 17.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 15/23a, 14.04.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 65/22z, 21.11.2022, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 9/22d, 18.10.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 198/21k, 16.12.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 72/21k, 28.07.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 69/19s, 28.11.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 57/19v, 24.09.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 144/18i, 03.10.2018
Im Gesetz
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