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Was gilt, wenn im Vertrag ein Wort verwechselt wurde?

betrifft Mieter, Vermieter, Käufer, Verkäufer, Arbeitnehmer
Lässt sich nicht feststellen, dass beide Seiten übereinstimmend etwas anderes wollten, wird der Vertrag nach seinem Wortlaut ausgelegt. Die Bedeutung eines Wortes ist dabei im Zusammenhang des ganzen Vertrags zu sehen. So kann sich auch eine Verwechslung der Wörter Mieter und Vermieter aufklären lassen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 23.11.2023 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Wird eine übereinstimmende abweichende Parteienabsicht nicht festgestellt, so ist bei der Auslegung des Vertrages von dessen Wortlaut auszugehen. Dabei ist die Bedeutung eines Wortes in Zusammenhang zu betrachten (hier: Auslegung eines Mietvertrages bei Verwechslung der Wörter "Mieter" und "Vermieter").

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017831 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 22.

Im Gesetz

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