Wann zählt jemand überhaupt als Helfer meines Vertragspartners?
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Nur wer mit dem Willen Ihres Vertragspartners im Rahmen von dessen Verpflichtungen tätig wird, ist sein Gehilfe, und der Schaden muss bei der Erfüllung entstanden sein. Es genügt aber schon, wenn Ihr Vertragspartner zurechenbar den Anschein erweckt hat, jemand handle für ihn.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 27.08.2026 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Der Gehilfe muss mit Willen des Schuldners im Rahmen der dem Schuldner obliegenden Verbindlichkeit tätig werden und es muss sich um einen Schaden handeln, der durch den Gehilfen bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen zugefügt wurde.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es ist unschädlich, dass zwischen dem Geschäftsherrn und Gehilfen kein Vertretungsverhältnis vorliegt.OGH 4 Ob 40/24x, 19.03.2024
- Hier: Unmittelbarer Schädiger war nicht im Auftrag der Beklagten tätig.OGH 8 Ob 116/22z, 23.02.2023
- Die Zurechnung erfordert weiters einen inneren Zusammenhang zwischen dem übertragenen Aufgabengebiet und der Untüchtigkeit des Gehilfen.OGH 8 Ob 116/22z, 23.02.2023
- Eine Haftung des Geschäftsherrn kommt daher nur in Betracht, wenn der Gehilfe in dessen Aufgaben- und Verantwortungsbereich tätig geworden ist.OGH 8 Ob 116/22z, 23.02.2023
- Voraussetzung der Gehilfeneigenschaft ist die Eingliederung der betreffenden Person in den Herrschafts- und/oder Organisationsbereich des potentiell nach § 1315 ABGB zu Belangenden.OGH 8 Ob 116/22z, 23.02.2023
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Selbstständige Vermögensberaterin.OGH 8 Ob 66/12g, 05.04.2013
- Der Geschäftsherr hat auch für jene Personen einzustehen, für die der Anschein der Gehilfenstellung besteht (Anscheinserfüllungsgehilfe). Dabei genügt, dass der Geschäftsherr in zurechenbarer Weise den Anschein einer Erfüllungsgehilfeneigenschaft erweckt.OGH 10 Ob 96/08b, 22.12.2008
- Hier: Schuldner hat dem Gläubiger die Beiziehung einer bestimmten Person als Baumeister vorgschlagen - den Auftrag an den Baumeister erteilte der Gläubiger selbst.OGH 3 Ob 164/06y, 30.11.2006
- Nicht jedes Gehilfenverhalten kann als Erfüllungshandlung des Geschäftsherrn angesehen werden. Es ist zu prüfen, ob der auskunftserteilende Angestellte zur Erfüllung (des Auskunftsvertrages) berufen war oder doch in zurechenbarer Weise ein entsprechender Anschein erweckt wurde.OGH 10 Ob 528/94, 09.04.1996
- Der Schuldner braucht nur dann für den Dritten zu haften, wenn er auf dessen Verwendung im Rahmen des Vertragsverhältnisses Einfluss hatte.OGH 4 Ob 578/81, 14.09.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028566 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 21.
- OGH 1 Ob 78/26s, 27.08.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 40/24x, 19.03.2024, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 146/18s, 31.08.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 223/17p, 21.12.2017, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 122/16v, 12.07.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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