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Haftet die Firma, wenn ihr Mitarbeiter mich absichtlich schädigt?

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Ja, aber nur wenn die Tat mit der Vertragserfüllung innerlich zusammenhängt und in den Aufgabenbereich eingreift, den der Gehilfe wahrzunehmen hatte. Dass er dabei gegen eine ausdrückliche Weisung verstoßen hat, ändert nichts. Schädigungen, die er nur bei Gelegenheit begeht, werden nicht zugerechnet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des OGH, dass zwar auch vorsätzliche unerlaubte Handlungen in Erfüllung einer vertraglichen Pflicht in einer dem Schuldner zurechenbaren Weise vom Erfüllungsgehilfen begangen werden können, dass jedoch hiezu ein innerer Sachzusammenhang der schädigenden Handlung des Erfüllungsgehilfen mit der Vertragserfüllung gefordert, also umgekehrt davon jede Schädigung ausgeschlossen wird, die der Gehilfe dem Gläubiger nur gelegentlich (anlässlich) der Erfüllung zugefügt hat und die einer selbständigen unerlaubten Handlung entsprungen ist. Nur dann, wenn die unerlaubte Handlung des Gehilfen in den Aufgabenbereich eingreift, zu dessen Wahrnehmung er vom Schuldner bestimmt worden ist, hat der Schuldner dafür einzustehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028626 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 21.

Im Gesetz

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