Wird mein Schmerzengeld für alle Zeiträume gemeinsam bemessen?
betrifft Unfallopfer, Geschädigte, Kläger, Versicherer
Das Schmerzengeld wird grundsätzlich für den gesamten Schaden in einem Betrag bemessen. Ist eine zeitliche Einschränkung nicht begründet und würde sie zu einem unangemessenen Ergebnis führen, hat das Gericht so vorzugehen, darf dabei aber nicht über den geforderten Betrag hinausgehen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 20.01.2026 (45 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Es ist mit Globalbemessung (innerhalb des ziffernmäßigen Begehrens) vorzugehen, wenn eine zeitliche Einschränkung unbegründet ist und zu einem unangemessenen Ereignis führen müsste.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Frage, ob eine Globalbemessung derzeit schon möglich ist, ist nicht Tatsachen-, sondern Rechtsfrage.OGH 2 Ob 240/10y, 30.08.2011
- Wie bei der Teileinklagung müssen auch besondere Umstände vorliegen, welche es einem Kläger (ausnahmsweise) gestatten, trotz bereits erfolgter Schmerzengeldabgeltung im Rahmen einer Globalbemessung, eine ergänzende Bemessung mittels Nachklage mit Erfolg durchzusetzen.OGH 6 Ob 185/09p, 16.10.2009
- Einem Kläger, der trotz möglicher Globalbemessung lediglich Teilschmerzengeld begehrt, ist im Rahmen seines ziffernmäßigen Begehrens Globalschmerzengeld zuzusprechen.OGH 2 Ob 233/06p, 23.03.2007
- Mangels besonderer, vom Verletzten darzustellender Gründe steht es nicht in seinem Belieben, Teileinklagungen vorzunehmen oder Schmerzengeld nur für einen bestimmten Zeitraum zu begehren.OGH 3 Ob 315/05b, 29.03.2006
- Das Schmerzengeld hat die Aufgabe, eine Globalentschädigung für alle durch die eingetretenen und nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen zu gewähren, um dem Beschädigten als Abgeltung für entgangene und allenfalls noch entgehende Lebensfreude die Möglichkeit gewisser, die Lebensqualität erhöhender Anschaffungen zu eröffnen; maßgebend sind Art, Dauer und Intensität der Schmerzempfindungen nach deren Gesamtbild, wobei auch auf das Bewusstsein eines Dauerschadens Bedacht zu nehmen ist.OGH 2 Ob 186/03x, 30.10.2003
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Teileinklagung nur ausnahmsweise zulässig.OGH 2 Ob 39/83, 22.03.1983
- Globale Bemessung auch bei ergänzender Ausmessung, wenn die Folgen der Verletzung voraussehbar sind.OGH 8 Ob 215/79, 08.11.1979
- Die Rechtsprechung hat jedoch die Ausklammerung bestimmter Unfallsfolgen aus der Schmerzengeldbemessung dann bejaht, wenn deren Auswirkungen auch nicht annähernd überblickt und bewertet werden können. (ZVR 1974/116)OGH 8 Ob 145/75, 27.08.1975
- Zuspruch eines weiteren Schmerzengeldbetrages bei Änderung des erwarteten Heilungsverlaufes zulässig.OGH 2 Ob 76/69, 12.06.1969
- Berechtigung des Berufungsgerichtes, eine Globalentschädigung anzuerkennen, wenn eine solche begehrt wurde, das Erstgericht aber eine zeitliche Begrenzung vorgenommen hat.OGH 2 Ob 7/69, 23.01.1969
- Unter ausdrücklicher Ablehnung der SZ 24/281.OGH 2 Ob 313/68, 24.10.1968
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031055 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 45.
- OGH 2 Ob 181/25v, 20.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 62/24v, 23.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 162/24y, 15.10.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 11/21p, 25.03.2021, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 60/20t, 17.09.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 41/19v, 25.04.2019, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 68/18s, 16.05.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 120/17h, 29.08.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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