Wird ersetzt, was ich tatsächlich bekam, oder nur der Mindestunterhalt?
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Maßgeblich ist, was der Verstorbene tatsächlich geleistet hat. Das gilt auch dann, wenn diese Leistungen über das gesetzlich geschuldete Maß hinausgingen, solange sie noch in einem einigermaßen angemessenen Verhältnis dazu standen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 28.07.2026 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Gemäß § 1327 ABGB ist die tatsächliche Leistung des Unterhaltspflichtigen an den Unterhaltsberechtigten auch dann maßgebend, wenn sie über das gesetzliche Maß hinausgeht, aber doch einigermaßen im Verhältnis zu ihr steht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Grundvoraussetzung des Anspruchs nach § 1327 ABGB ist das Bestehen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs.OGH 2 Ob 62/12z, 07.08.2012
- Dadurch unterscheidet sich die Ersatzpflicht nach § 1327 ABGB wesentlich von jener nach § 844 BGB, die auf den Ersatz des gesetzlichen Unterhalts beschränkt wird.OGH 2 Ob 119/09b, 26.11.2009
- § 1327 ABGB gewährt dem Unterhaltsberechtigten einen originären Anspruch auf Ersatz einer entgangenen tatsächlichen Unterhaltsleistung, der grundsätzlich auch freiwillige, über den gesetzlichen Unterhaltsanspruch hinausgehende Leistungen des Unterhaltspflichtigen umfasst.OGH 2 Ob 41/08f, 27.03.2008
- Ist der tatsächlich entzogene Unterhalt hingegen niedriger als der gesetzliche, so liegt der Schaden des Unterhaltsberechtigten darin, dass seine Unterhaltsforderung für die Zukunft untergegangen ist; durch die Tötung verliert er die Möglichkeit, den gesetzlichen Unterhalt (zur Gänze) einzufordern.OGH 2 Ob 243/99w, 02.09.1999
- Der gesetzliche Unterhaltsanspruch ist als Mindestanspruch nach § 1327 ABGB anzusehen.OGH 2 Ob 243/99w, 02.09.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031410 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 27.
- OGH 2 Ob 48/26m, 28.07.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 30/25p, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 15/24i, 19.11.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 113/24t, 25.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 131/23t, 18.06.2024, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 98/20z, 28.01.2021, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 70/17s, 30.08.2017, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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