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Was ist überhaupt ein Vergleich?

betrifft Vertragsparteien, Kläger, Beklagter, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Ein Vergleich ist eine Einigung, mit der strittige oder zweifelhafte Rechte neu festgelegt werden. Dabei gibt jede Seite ein Stück weit nach.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 18.09.2025 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Ein Vergleich ist die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche neue Festlegung strittiger oder zweifelhafter Rechte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032681 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 26.

Im Gesetz

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