Prüft das Gericht selbst, ob jemand Flüchtling ist?
betrifft Asylberechtigte, Kinder, Unterhaltsberechtigte, Antragsteller
Ja. Auch wenn eine Behörde bereits festgestellt hat, dass jemand Flüchtling ist, darf das Gericht diese Frage für seine eigene Entscheidung selbständig beurteilen; die Feststellung der Behörde wirkt dabei als sehr starkes Indiz. Der Oberste Gerichtshof hat diese Regel 2025 in einer Entscheidung nicht mehr angewendet, weshalb unsicher ist, ob sie heute noch gilt.
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Vorsicht, diese Regel ist nicht mehr sicher.
Der OGH hat in einer späteren Entscheidung anders entschieden:
OGH 10 Ob 3/25a, 11.02.2025 Lesen Sie diese Entscheidung, bevor Sie sich auf die Regel verlassen.
Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 11.02.2025 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1957)
Das Gericht hat trotz einer bezüglichen polizeiamtlichen Bescheinigung die Flüchtlingseigenschaft selbständig zu prüfen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Umstand, dass das Kind und der Vater, von dem das Kind seine Flüchtlingseigenschaft ableitet, nicht die Staatsangehörigkeit desselben Staats besitzen oder das Kind Staatsangehöriger eines Staats ist, in dem ihm keine Verfolgung im Sinn des § 3 AsylG droht, ist dabei nicht relevant, weil dem Gesetz eine solche Einschränkung nicht zu entnehmen ist und es auf das Vorliegen individueller Fluchtgründe des Kindes eben nicht ankommen soll. Die Staatsangehörigkeit des Familienangehörigen würde der Ableitung der Flüchtlingseigenschaft vom Vater vielmehr nur entgegen stehen, wenn das Kind EWR-Bürger oder Schweizer Bürger wäre (§ 34 Abs 6 Z 1 AsylG).OGH 10 Ob 45/24a, 17.12.2024
- Hier: Kind mit brasilianischer Staatsangehörigkeit leitet Flüchtlingseigenschaft vom Vater mit syrischer Staatsangehörigkeit ab.OGH 10 Ob 45/24a, 17.12.2024
- Hier: Zeitraum zwischen Entscheidung über den Vorschussantrag und Feststellung der Flüchtlingseigenschaft des Vaters bzw davon abgeleitet des Kindes durch BFA weniger als zwei Jahre bzw ein Jahr, daher Absehen von einer selbständigen Prüfung nicht korrekturbedürftig.OGH 10 Ob 3/23y, 21.02.2023
- Die Frage, ob die im Verwaltungsverfahren getroffene deklarative Feststellung der Flüchtlingseigenschaft des Kindes eine eigenständige Prüfung entbehrlich macht, hängt von zwei Faktoren ab, nämlich (primär) von der seither vergangenen Zeit aber auch davon, ob Anhaltspunkte für das Fortbestehen oder – aufgrund geänderter Verhältnisse – den Wegfall der Flüchtlingseigenschaft vorliegen. Das Ergebnis dieser Beurteilung ist notwendigerweise von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls geprägt und daher in der Regel keinen allgemeinen Aussagen zugänglich.OGH 10 Ob 3/23y, 21.02.2023
- Bei Prüfung der Flüchtlingseigenschaft von Kindern, denen Asylstatus im Familienverfahren nach § 34 Abs 2 AsylG 2005 zuerkannt wurde, kommt es darauf an, ob entweder beim Kind oder bei einem Elternteil, von dem es seine Flüchtlingseigenschaft ableitet, konkrete Fluchtgründe vorliegen. Der Umstand, dass das Kind nicht im gemeinsamen Haushalt mit diesem Elternteil lebt, ist nicht relevant.OGH 10 Ob 3/23y, 21.02.2023
Alle 17 Ergänzungen anzeigen
- Die Flüchtlingseigenschaft ist nicht vom Vorliegen der (bloß deklarativen) Feststellung durch eine Behörde abhängig, sondern ergibt sich unmittelbar aus Art 1 A Z 2 der GFK.OGH 10 Ob 3/23y, 21.02.2023
- Hier: Ein Antrag auf Weitergewährung ist gemäß § 18 Abs 1 UVG an weniger strenge Voraussetzungen geknüpft als die Erstgewährung. Das Gericht ist im Weitergewährungsverfahren nicht berechtigt, den ursprünglichen Gewährungsbeschluss zu überprüfen. Vgl auch RS0122248.OGH 10 Ob 31/22i, 13.09.2022
- Hier: Beurteilung der Flüchtlingseigenschaft im Familienverfahren nach § 34 Abs 2 AsylG 2005 für die Gleichstellung nach § 2 Abs 1 UVG.OGH 10 Ob 18/22b, 13.09.2022
- Hier: Verfahren nach dem UVG.OGH 10 Ob 55/20s, 19.01.2021
- Hier: Verfahren nach dem UVG.OGH 10 Ob 52/20z, 15.12.2020
- Fluchtgründe sind individuell und konkret personenbezogen zu prüfen.OGH 10 Ob 30/20i, 13.10.2020
- Das Ende der Gültigkeitsdauer eines Konventionsreisepasses hat für sich genommen keine Auswirkungen auf den Status als Asylberechtigter und damit auf die Flüchtlingseigenschaft.OGH 10 Ob 11/20w, 01.09.2020
- Das Gericht kann demnach auch die Vorfrage „des Abbruchs der Beziehungen zum Heimatstaat aus vergleichbar schwerwiegenden Gründen“ (§ 9 Abs 3 IPRG) selbständig beurteilen.OGH 10 Ob 28/18t, 13.09.2018
- Dies gilt auch im Fall des im Unterhaltsvorschussrecht relevanten Status eines/r „subsidiär Schutzberechtigten“ iSd § 8 Abs 1 AsylG.OGH 10 Ob 4/13f, 26.02.2013
- Die Flüchtlingseigenschaft ist nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs vom Gericht jeweils selbständig zu prüfen. Der Feststellung der Flüchtlingseigenschaft im Verwaltungsverfahren kommt zwar stärkste Indizwirkung zu, nimmt dem Gericht aber nicht die Möglichkeit selbständiger Vorfragenprüfung. Von einer weiteren selbständigen Prüfung wird das Gericht aber in der Regel mangels gegenteiliger Anhaltspunkte dann absehen können, wenn das Verfahren über die Asylgewährung erst kurze Zeit vor der gerichtlichen Entscheidung ergangen ist.OGH 10 Ob 4/13f, 26.02.2013
- Der Feststellung der Flüchtlingseigenschaft im Verwaltungsverfahren kommt zwar stärkste Indizwirkung zu, nimmt dem Gericht aber nicht die Möglichkeit selbständiger Vorfragenprüfung. Liegt eine solche Feststellung erst kurze Zeit vor der gerichtlichen Entscheidung, in der die Flüchtlingseigenschaft Vorfrage darstellt, wird das Gericht in der Regel von einer weiteren selbständigen Prüfung mangels gegenteiliger Anhaltspunkte absehen können. Dies ist aber anders, wenn seit der Feststellung schon ein geraumer Zeitraum verstrichen ist und sich die Verhältnisse im Heimatstaat des Flüchtlings wesentlich geändert haben.OGH 6 Ob 183/98z, 16.07.1998
- Dem Bescheid der Sicherheitsdirektion über die Berechtigung zum Aufenthalt im Bundesgebiet gemäß § 7 Abs 1 des BG vom 07.03.1968 über die Aufenthaltsberechtigung von Flüchtlingen im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge kommt jedenfalls stärkste Indizwirkung zu.OGH 7 Ob 553/86, 24.04.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037183 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 27.
- OGH 10 Ob 3/25a, 11.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 45/24a, 17.12.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 57/23i, 13.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 1/24f, 16.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 24/23m, 22.08.2023, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 18/22b, 13.09.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 10 Ob 31/22i, 13.09.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
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