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Kann ich Spätfolgen eines Unfalls jetzt schon absichern?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigter, Unfallopfer, Patient, Versicherung
Ja. Wenn der Sachverständige künftige Schäden nicht mit Sicherheit ausschließen kann, dürfen Sie die Haftung für spätere Folgen schon jetzt feststellen lassen. Bei Kopfverletzungen ist das nach der Erfahrung regelmäßig der Fall. Abgewiesen wird ein solches Begehren nur, wenn künftige Schäden schlechthin auszuschließen sind.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 27.05.2021 (37 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Der Umstand, dass der Sachverständige künftige Schäden nicht im Bestimmtheit ausschließen kann, und die Erfahrungstatsache, dass bei Kopfverletzungen die Möglichkeit des Eintrittes solcher Schäden besteht, rechtfertigen ein Feststellungsbegehren.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038971 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 37.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Verjährung vorhersehbarer Folgeschäden

Schäden, die aus demselben Ereignis stammen und bereits absehbar sind, bilden bei der Verjährung eine Einheit mit dem ersten Schaden. Für sie läuft keine eigene Frist. Wollen Sie solche künftigen Schäden sichern, müssen Sie innerhalb der Verjährungsfrist eine Feststellungsklage einbringen.

günstig für Schädiger Verjährung künftiger Schäden

Sobald Ihnen ein erster Schaden entstanden ist, läuft die Verjährungsfrist für den gesamten Anspruch, auch wenn die Höhe noch nicht feststeht. Künftige, aber schon absehbare Schäden verjähren daher mit. Um das zu verhindern, müssen Sie innerhalb der Frist eine Klage auf Feststellung der Haftung einbringen.

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