Reicht es, dass die Entscheidung von meinem Antrag abweicht?
betrifft Kläger, Beklagte, Antragsteller, Rechtsmittelwerber
Es genügt nicht immer, dass die Entscheidung von Ihrem Antrag abweicht. Ihr Rechtsmittel wird trotzdem zurückgewiesen, wenn Ihre Rechtsstellung durch die Entscheidung in Wahrheit nicht verschlechtert wird.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 02.06.2026 (122 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Bei der Beschwer unterscheidet man die formelle Beschwer, welche dann vorliegt, wenn die Entscheidung von dem ihr zugrunde liegenden Sachantrag des Rechtsmittelwerbers zu dessen Nachteil abweicht, und die materielle Beschwer. Diese liegt vor, wenn die (materielle oder prozessuale) Rechtsstellung des Rechtsmittelwerbers durch die Entscheidung beeinträchtigt wird, diese also für ihn ungünstig ausfällt. Die formelle Beschwer reicht nicht immer aus. Widerspricht die angefochtene Entscheidung dem vom Rechtsmittelwerber in der Vorinstanz gestellten Antrag, dann ist, wenn die Rechtsstellung des Rechtsmittelwerbers durch die Entscheidung nicht beeinträchtigt wird, sein Rechtsmittel dennoch zurückzuweisen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Materielle Beschwer verneint, weil Kläger in einer Säumnisklage nach § 67 Abs 1 Z 2 ASGG nur daran interessiert ist, ob Säumnis vorliegt.OGH 10 ObS 16/26i, 25.03.2026
- Hier: Fehlende Beschwer, weil der angefochtene Beschluss (erkennbar) nicht ihr gegenüber erlassen wurde.OGH 4 Ob 39/24z, 22.10.2024
- Ebenso wenig können die Nichtzulassung der nicht erfolgten Klageausdehnung durch das Berufungsgericht und die Aufhebung von Verfahrensteilen, die ein nicht gestelltes Eventualbegehren betreffen, für den Kläger nachteilige Wirkungen entfalten.OGH 10 ObS 61/23b, 22.06.2023
- Die Zurückweisung eines nicht gestellten Klagebegehrens beeinträchtigt die Rechtssphäre des Klägers nicht.OGH 10 ObS 61/23b, 22.06.2023
- Hier: bloße Wiedergabe des bereits rechtskräftigen Teils der Entscheidung aus dem ersten Rechtsgang im zweiten Rechtsgang.OGH 1 Ob 6/23y, 21.03.2023
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- Hier: Keine Beschwer infolge antragsgemäßer Anordnung von Löschungen und Anmerkungen in der Ediktsdatei, im Firmenbuch und Grundbuch betreffend Insolvenzeröffnung bzw Aufhebung des Insolvenzverfahrens.OGH 8 Ob 156/22g, 21.11.2022
- Zu § 122 Abs 3 AußStrG (Ausspruch über den Eintritt des Vorsorgefalls).OGH 9 Ob 42/22z, 31.08.2022
- Der Beklagte ist zur Bekämpfung der Abweisung des Klagebegehrens gegen einen weiteren Beklagten nicht legitimiert.OGH 6 Ob 77/21y, 12.05.2021
- Dem Unterhaltsschuldner fehlt die Beschwer und damit die Rekurslegitimation in Bezug auf die Entscheidung des Erstgerichts, dass die übrigen, von § 22 Abs 1 UVG erfassten, Personen nicht zur Rückzahlung verpflichtet sind. Die Abweisung eines Schadenersatzbegehrens gegen andere, nach Auffassung des Ersatzpflichtigen ebenfalls solidarisch haftende Schädiger betrifft nämlich kein bestehendes subjektives Recht, sondern wirtschaftliche Interessen.OGH 10 Ob 46/20t, 15.12.2020
- Kontaktrecht zu abgelaufenen Zeiten.OGH 3 Ob 155/20w, 23.09.2020
- Hier: Die Abweisung eines (überflüssigen) Antrags auf Ermächtigung zur Einholung einer verwaltungsbehördlichen Genehmigung bewirkt keine materielle Beschwer.OGH 3 Ob 23/17d, 29.03.2017
- Hier: Abweisung eines Antrags auf Verständigung des Drittschuldners vom Wiederaufleben der Gehaltsexekution nach § 12a Abs 6 IO durch das Insolvenzgericht.OGH 8 Ob 104/15z, 19.02.2016
- Durch die Abweisung des Sachantrags nach § 32 Abs 6 WEG, der von ihr gar nicht erhoben wurde, und dem sie wegen ihrer Beiziehung auf Seiten der Antragsgegner verfahrensrechtlich entgegen trat, kann sich die Revisionsrekurswerberin (formell) nicht beschwert erachten.OGH 5 Ob 163/14b, 18.11.2014
- Gibt das Verlassenschaftsgericht einem Antrag auf Kontoeröffnung statt, sind andere Verfahrensparteien dadurch nicht materiell beschwert, mögen sie sich auch dagegen ausgesprochen haben.OGH 7 Ob 1/13t, 23.01.2013
- Hier: Einer nachträglichen Entscheidung darüber, ob der teilweise Obsorgeentzug berechtigt war oder nicht, käme nur mehr theoretisch‑abstrakte Bedeutung zu.OGH 7 Ob 2/12p, 28.03.2012
- Die Beschwer muss zur Zeit der Erhebung des Rechtsmittels noch fortbestehen; andernfalls ist das Rechtsmittel als unzulässig zurückzuweisen. Dies gilt auch für den Revisionsrekurs (6 Ob 45/09z mwN ua).OGH 7 Ob 2/12p, 28.03.2012
- Auch im Außerstreitverfahren ist nur derjenige rechtsmittellegitimiert, der durch die bekämpfte Entscheidung (noch) beschwert ist.OGH 7 Ob 2/12p, 28.03.2012
- Hier: Zur Rechtsmittellegitimation des (einzigen) Erlagsgegners im Erlagsverfahren nach § 1425 ABGB.OGH 4 Ob 206/11i, 20.12.2011
- Hier: Grundbuchsverfahren.OGH 5 Ob 81/10p, 27.05.2010
- Hier: Das Erstgericht erließ die EV auch gegen eine der mehreren Beklagten, obwohl die Klägerin dies nicht beantragt hatte. In der Rekursbeantwortung beantragte die Klägerin, dem Rechtsmittel der Gegenseite nicht Folge zu geben. Die Rechtsmittellegitimation der Klägerin gegen die abändernde Entscheidung des Rekursgerichts wurde bejaht.OGH 4 Ob 13/10f, 20.04.2010
- Auch im Außerstreitverfahren ist nur derjenige rechtsmittellegitimiert, der durch die bekämpfte Entscheidung (formell oder materiell) beschwert ist.OGH 6 Ob 45/09z, 26.03.2009
- Hier: Verfahren nach dem FBG.OGH 6 Ob 45/09z, 26.03.2009
- Hier: Antrag auf Aufschiebung der Exekution.OGH 3 Ob 268/08w, 21.01.2009
- Die Rechtsmittelzulässigkeit erfordert materielle Beschwer.OGH 3 Ob 268/08w, 21.01.2009
- Wird der Rechtsmittelwerber in seinem Rechtsschutzbegehren durch die angefochtene Entscheidung nicht beeinträchtigt, so ist das Rechtsmittel auch dann zurückzuweisen, wenn die Entscheidung formal vom Antrag abweicht.OGH 4 Ob 194/08w, 18.11.2008
- Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist nicht nur die formelle, sondern auch die materielle Beschwer.OGH 4 Ob 194/08w, 18.11.2008
- Unabhängig von der Frage materiell-rechtlicher Beschwer erfordert eine Rechtsmittelzulässigkeit immer jedenfalls die formelle Beschwer.OGH 5 Ob 185/08d, 21.10.2008
- Hier: Grundbuchsverfahren.OGH 5 Ob 119/08y, 03.06.2008
- Die Rechtsmittelzulässigkeit erfordert jedenfalls formelle Beschwer.OGH 5 Ob 119/08y, 03.06.2008
- Eine Partei ist formell beschwert, wenn das Berufungsgericht dem primär gestellten Abänderungsantrag nicht gefolgt ist, sondern das Verfahren an das Erstgericht zu Verfahrensergänzung zurückverwiesen hat.OGH 7 Ob 259/07z, 12.12.2007
- Eine Beschwer in dem Sinne, dass der Rechtsmittelwerber in seinem Rechtsschutzbegehren durch die angefochtene Entscheidung beeinträchtigt wird, ist zu verneinen, wenn ein Rekurs oder eine Berufung der anderen Partei zurückgewiesen wird.OGH 8 ObA 90/06b, 23.11.2006
- Es gebieten Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ein rechtliches Interesse der (Erstbeklagten) Beklagten an der Beseitigung des unzulässig ergangenen und nicht rechtskräftig gewordenen Versäumungsurteils zu bejahen.OGH 2 Ob 137/04t, 17.06.2004
- Nach ganz herrschender Auffassung muss ein Rechtsmittelwerber grundsätzlich formell beschwert sein, was bedeutet, dass die Entscheidung von dem Sachantrag des Rechtsmittelwerbers zu dessen Nachteil abweichen muss.OGH 5 Ob 7/00s, 13.07.2000
- Hier: Pflegegeld; eine günstigere Entscheidung war nicht denkbar.OGH 10 ObS 353/99f, 11.01.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041868 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 122.
- OGH 3 Ob 90/26w, 02.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 17/26k, 25.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 8/26x, 10.03.2026, Fall aus Salzburg
- OGH 2 Ob 155/25w, 18.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 151/25i, 28.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 96/25m, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 16/25m, 28.05.2025
- OGH 5 Ob 193/24d, 06.03.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 7 Ob 197/24g, 18.12.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 197/24g, 18.12.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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