Wer entscheidet, ob unsere Ehe zerrüttet ist?
betrifft Ehegatten, Scheidungsparteien
Ob eine Ehe unheilbar zerrüttet ist, wird auch nach sachlichen Maßstäben beurteilt. Diese Frage ist deshalb keine Feststellung von Tatsachen, sondern gehört zur rechtlichen Beurteilung.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (69 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1962)
Ob eine Ehe unheilbar zerrüttet ist, ist auch nach objektiven Maßstäben zu beurteilen. Insofern betrifft die Frage der unheilbaren Zerrüttung der Ehe keine tatsächliche Feststellung, sondern gehört in das Gebiet der rechtlichen Beurteilung (8 Ob 126/62).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Frage der subjektiven Zerrüttung der Ehe ist eine irrevisible Tatfrage, die Frage, wann die objektive Zerrüttung eingetreten ist, eine ‑ regelmäßig nur im Einzelfall relevante ‑ Rechtsfrage.OGH 5 Ob 8/11d, 09.02.2011
- Vom dem Fall einer Beurteilung außerhalb der Bandbreite der oberstgerichtlichen Rechtsprechung abgesehen, begründet die Beurteilung des Gewichts des beiderseitigen Verschuldens der Ehepartner an der Zerrüttung der Ehe keine Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO und kann daher die Zulässigkeit der Revision nicht rechtfertigen.OGH 7 Ob 164/02x, 07.08.2002
- Die Beurteilung, ob beziehungsweise seit wann eine Ehe unheilbar zerrüttet ist, ist eine Frage des Einzelfalls, die - von Fällen krasser Fehlbeurteilung abgesehen - keine Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO darstellt.OGH 8 Ob 72/02z, 18.04.2002
- Ob noch eine Vertiefung der Zerrüttung als möglich anzusehen ist oder bereits ausgeschlossen werde kann, ist ebenso wie die Gewichtung des beiderseitigen Fehlverhaltens eine Frage des Einzelfalls, die mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO nicht revisibel ist.OGH 1 Ob 45/02b, 22.03.2002
- Die Frage, ob die Ehe objektiv unheilbar zerrüttet ist, stellt eine auf Grund der Feststellungen zu entscheidende Rechtsfrage dar.OGH 1 Ob 45/02b, 22.03.2002
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Aus der Einbringung der Scheidungsklage ergibt sich nicht notwendigerweise eine objektive Zerrüttung der Ehe. Es ist nicht ungewöhnlich, dass eine solche Zerrüttung erst nach der Klageerhebung tatsächlich eintritt.OGH 4 Ob 1621/95, 19.09.1995
- Hier: Geht es um die Wertung, ob die wesentlichen Grundlagen für die Fortführung der Ehe bei einem Teil subjektiv zu bestehen aufgehört haben, handelt es sich um Tatsachenfeststellungen auf Grund irrevisibler Beweiswürdigung.OGH 7 Ob 713/88, 15.12.1988
- Hier: Bei der rechtlichen Beurteilung, ob Verzeihung vorliegt, kommt es auf das objektive Verhaltensbild an.OGH 7 Ob 646/88, 22.09.1988
- Ebenso: Wann die Zerrüttung eingetreten ist.OGH 6 Ob 513/88, 25.02.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043423 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 69.
- OGH 7 Ob 44/26k, 15.04.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 173/25g, 16.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 103/25w, 23.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 10 ObS 108/23i, 12.03.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 229/23x, 12.03.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 139/23m, 29.08.2023, Fall aus Kärnten
- OGH 7 Ob 19/23d, 24.05.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 2 Ob 236/22b, 17.01.2023, Fall aus Kärnten
- OGH 1 Ob 84/22t, 18.05.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 23/22f, 27.04.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Familienrecht · Zerrüttung der Ehe als Rechtsfrage
Familienrecht · Unheilbare Zerrüttung der Ehe
Familienrecht · Zerrüttung und Verschulden des Beklagten
Familienrecht · Zeitpunkt der unheilbaren Zerrüttung
Familienrecht · Prognose der unheilbaren Zerrüttung