Wie berechnet sich der Wert im Streit um die Unterhaltshöhe?
betrifft Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige, Eltern, Kinder
Maßgeblich ist der 36-fache Betrag jenes monatlichen Unterhalts, der zum Zeitpunkt der Entscheidung der zweiten Instanz noch strittig war. Unterhaltsbeträge, die schon vorher außer Streit standen, bleiben unberücksichtigt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 21.01.2026 (129 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Für die Bewertung des Entscheidungsgegenstands des Rekursgerichts in Unterhaltsbemessungsverfahren ist der 36-fache Betrag jenes monatlichen Unterhaltsbeitrags maßgeblich, der zum Zeitpunkt der Entscheidung zweiter Instanz zwischen den Parteien noch strittig war. Unterhaltsansprüche, die vor diesem Zeitpunkt strittig waren, haben hingegen unberücksichtigt zu bleiben. (So schon 6 Ob 126/07h, 10 Ob 82/07t).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Monatliche Kosten für Kindergarten/American International School.OGH 7 Ob 175/22v, 13.12.2022
- Werden Sonderbedarfszahlungen in Form eines wiederkehrenden Monatsbetrags begehrt, ergibt sich der Wert des Entscheidungsgegenstands insoweit ebenfalls aus § 58 Abs 1 JN.OGH 7 Ob 175/22v, 13.12.2022
- Das gilt auch für Oppositionsverfahren.OGH 3 Ob 207/19s, 19.11.2019
- Die Begehren mehrerer verbundener Verfahren sind nicht zusammenzurechnen.OGH 3 Ob 181/19t, 04.11.2019
- Hier: Antrag auf Enthebung von einer Unterhaltspflicht.OGH 1 Ob 158/14p, 18.09.2014
Alle 13 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Rente für Hinterbliebene wegen Tötung bei Verkehrsunfall.OGH 2 Ob 125/13s, 13.02.2014
- Hier: OppositionsklageOGH 3 Ob 148/12d, 19.09.2012
- Gegenteilige (frühere) Rechtsprechung, wonach der Durchschnitt drei Jahre bereits fälliger Unterhaltsbeiträge maßgeblich sein soll, wenn dieser höher als das Dreifache der Jahresleistung des laufenden Unterhalts ist (3 Ob 503/96 SZ 69/33; 3 Ob 204/06f ua), wird von der jüngeren Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ausdrücklich abgelehnt.OGH 6 Ob 6/12v, 16.02.2012
- Im Unterhaltsbemessungsverfahren hat das Rekursgericht keine Bewertung des Entscheidungsgegenstands gemäß § 59 Abs 2 AußStrG vorzunehmen, da der Streitgegenstand rein vermögensrechtlicher Natur ist und ausschließlich in einem Geldbetrag besteht. Maßgeblich ist allein der 36‑fache Betrag jenes monatlichen Unterhaltsbeitrags, der zum Zeitpunkt der Entscheidung zweiter Instanz zwischen den Parteien noch strittig war, wobei regelmäßig auf laufenden Unterhalt abzustellen ist.OGH 5 Ob 2/12y, 17.01.2012
- Zusätzlich begehrte, bereits fällige Ansprüche sind nicht zusätzlich neben der dreifachen Jahresleistung zu bewerten.OGH 4 Ob 97/10h, 08.06.2010
- Hier waren jeweils nur Teilbeträge Gegenstand des Rekursverfahrens, nämlich die für den Zeitraum vom 1. 7. 2005 bis 30. 11. 2007 (ds 29 Monate) begehrten Herabsetzungen des monatlichen Unterhalts. In einem solchen Fall ist aber nicht der 36-fache monatliche Herabsetzungsbetrag, sondern der tatsächlich geforderte maßgeblich.OGH 9 Ob 52/09a, 04.08.2009
- Für die Bewertung des Entscheidungsgegenstands des Rekursgerichts ist nur der Betrag maßgeblich, der zum Zeitpunkt der Entscheidung zweiter Instanz noch strittig war.OGH 9 Ob 52/09a, 04.08.2009
- Hier: Einstweiliger Unterhalt.OGH 9 Ob 46/08t, 20.08.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122735 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 129.
- OGH 7 Ob 6/26x, 21.01.2026, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 166/25t, 16.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 96/25a, 24.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 60/25m, 22.04.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 43/25t, 25.03.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 10 Ob 9/25h, 18.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 10/25v, 06.03.2025
- OGH 1 Ob 181/24k, 21.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 153/24g, 28.10.2024, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 139/24b, 23.09.2024, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Wert des Streitgegenstands beim Unterhalt
Familienrecht · Streitwert bei Unterhaltsänderung
Familienrecht · Streitwert bei Unterhaltsanspruechen
Familienrecht · Unterhaltsrückstände und Streitwert
Verfahrensrecht · Wert und Rechtsmittel in Unterhaltssachen