Zum Inhalt springen

Wann genehmigt das Gericht ein Geschäft für einen Schutzbedürftigen?

günstig für Pflegebefohlener betrifft Kinder, Eltern, Erwachsenenvertreter, vertretene Personen
Ein Rechtsgeschäft für eine Person, die vom Gericht geschützt wird, darf nur genehmigt werden, wenn der Abschluss in ihrem Interesse liegt und ihrem Wohl entspricht. Das ist der Fall, wenn ihr Vermögen dadurch vermehrt wird. Kann eine Verminderung des Vermögens nicht ausgeschlossen werden, fehlt diese Voraussetzung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (39 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Ein Rechtsgeschäft darf durch das Pflegschaftsgericht nur genehmigt werden, wenn der Abschluss im Interesse des Pflegebefohlenen liegt und somit dem Wohl des Pflegebefohlenen entspricht. Dies ist der Fall, wenn das Vermögen des Pflegebefohlenen vermehrt wird (vgl § 149 Abs 1 ABGB). Die angeführte Voraussetzung ist aber nicht erfüllt, wenn eine Verminderung des Vermögens des Pflegebefohlenen nicht ausgeschlossen werden kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 17 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048176 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 39.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Genehmigung für Geschäfte des Vertreters
Familienrecht · Gerichtliche Genehmigung eines Vertrags
Familienrecht · Aufsicht des Pflegschaftsgerichts über Vermögen
Familienrecht · Rechtsmittel gegen verweigerte Genehmigung
Familienrecht · Spätere Nachteile bei der Genehmigung