Zum Inhalt springen

Was gilt, wenn unklar ist, wie die Behörde gehandelt hat?

betrifft Geschädigte, Bürger, Behörden
Lässt sich nicht eindeutig klären, ob ein bestimmter Verwaltungsakt hoheitlich oder wie das Handeln eines privaten Vertragspartners zu ergehen hat, ist im Zweifel von privatwirtschaftlichem Handeln auszugehen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 27.08.2026 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Im Zweifel, ob ein bestimmter Verwaltungsakt im Bereich der Hoheitsverwaltung oder der Privatwirtschaftsverwaltung zu ergehen hat, ist letzteres anzunehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050117 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 20.

Genannte Normen

AHG §1 Ba; AHG §1 Bb

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Hoheitliches oder privatwirtschaftliches Handeln
Schadenersatz · Hoheitliches oder privates Handeln des Staates
Schadenersatz · Abgrenzung Hoheitsverwaltung und Privatwirtschaft
Strafrecht · Abgrenzung von Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung
Schadenersatz · Amtshaftung für beliehene Unternehmen