Was gilt, wenn unklar ist, wie die Behörde gehandelt hat?
betrifft Geschädigte, Bürger, Behörden
Lässt sich nicht eindeutig klären, ob ein bestimmter Verwaltungsakt hoheitlich oder wie das Handeln eines privaten Vertragspartners zu ergehen hat, ist im Zweifel von privatwirtschaftlichem Handeln auszugehen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 27.08.2026 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Im Zweifel, ob ein bestimmter Verwaltungsakt im Bereich der Hoheitsverwaltung oder der Privatwirtschaftsverwaltung zu ergehen hat, ist letzteres anzunehmen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Bei Auftreten des Kinder- und Jugendhilfeträgers als Vertreter des Vaters oder des Kindes nach § 208 Abs 3 ABGB liegt kein hoheitliches Handeln vor.OGH 1 Ob 46/23f, 25.04.2023
- Ein hoheitliches Vorgehen ist nur dann zulässig, wenn hiezu vom Gesetz die Befugnis in deutlich erkennbarer Weise eingeräumt wurde.OGH 1 Ob 47/91, 29.01.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050117 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 20.
- OGH 1 Ob 78/26s, 27.08.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 10/25v, 30.07.2026
- OGH 7 Ob 14/26y, 25.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 46/23f, 25.04.2023, Fall aus Burgenland
- OGH 1 Ob 91/22x, 14.07.2022, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 50/21p, 22.09.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 132/19x, 25.09.2019, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 201/16i, 27.02.2017, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
AHG §1 Ba; AHG §1 Bb
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Hoheitliches oder privatwirtschaftliches Handeln
Schadenersatz · Hoheitliches oder privates Handeln des Staates
Schadenersatz · Abgrenzung Hoheitsverwaltung und Privatwirtschaft
Strafrecht · Abgrenzung von Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung
Schadenersatz · Amtshaftung für beliehene Unternehmen