Zum Inhalt springen

Nennt das Gericht alle Gründe, warum mein Antrag scheitert?

betrifft Antragsteller, Käufer, Eigentümer
Nicht immer. Das Gericht muss die weiteren Abweisungsgründe nur dann nennen, wenn Sie den Antrag sinnvoll wiederholen könnten. Ist eine Wiederholung von vornherein aussichtslos, etwa weil der Vertrag ungültig ist, darf die Prüfung unterbleiben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 29.01.2026 (47 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Die Prüfung allfälliger weiterer Abweisungsgründe kann unterbleiben, wenn die Wiederholung des Grundbuchsgesuchs nicht in Betracht kommt (hier: auf Grund eines ungültigen Vertrages; so schon JBl 1953,297).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060544 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 47.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Begründung der Grundbuchsabweisung
Eigentum und Grundbuch · Neuer Antrag nach Abweisung
Eigentum und Grundbuch · Mehrere Abweisungsgründe im Grundbuch
Eigentum und Grundbuch · Neuer Antrag nach Abweisung im Grundbuch
Eigentum und Grundbuch · Abhängige Grundbuchsgesuche