Nennt das Gericht alle Gründe, warum mein Antrag scheitert?
betrifft Antragsteller, Käufer, Eigentümer
Nicht immer. Das Gericht muss die weiteren Abweisungsgründe nur dann nennen, wenn Sie den Antrag sinnvoll wiederholen könnten. Ist eine Wiederholung von vornherein aussichtslos, etwa weil der Vertrag ungültig ist, darf die Prüfung unterbleiben.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 29.01.2026 (47 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Die Prüfung allfälliger weiterer Abweisungsgründe kann unterbleiben, wenn die Wiederholung des Grundbuchsgesuchs nicht in Betracht kommt (hier: auf Grund eines ungültigen Vertrages; so schon JBl 1953,297).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Fristablauf der Rangordnung.OGH 5 Ob 158/20a, 02.10.2020
- Wenn die Antragstellung auf der Basis der hier geltend gemachten vertraglichen Grundlagen nicht erfolgreich wiederholt werden kann.OGH 5 Ob 15/10g, 22.06.2010
- § 95 Abs 3 GBG verpflichtet das Rekursgericht nicht, alle im Rekurs geltend gemachten Abweisungsgründe zu behandeln, sondern ordnet nur die Anführung aller angenommenen Abweisungsgründe an (soferne die Wiederholung des erfolglosen Grundbuchsgesuchs denkbar ist).OGH 5 Ob 195/08z, 09.12.2008
- Hier: Keine Eignung der vorgelegten Urkunden zur Ersichtlichmachung des Eigentumsrechts an einem Superädifikat, weil danach die Bestandnehmerin erst beabsichtigt, auf dem Vertragsobjekt ein Gebäude zu errichten und die Nichtexistenz des Bauwerks somit aus den Urkunden hervorgeht.OGH 5 Ob 266/07i, 19.02.2008
- Hier: Bescheid, der nicht die Anforderungen, die § 33 Abs 1 lit d GBG an eine einverleibungsfähige Urkunde stellt, erfüllt.OGH 5 Ob 66/01v, 27.03.2001
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Auf Grund der vorgelegten Abschriften.OGH 5 Ob 43/00k, 29.02.2000
- Hier: Auf Grund einer dem zu beurteilenden Grundbuchsgesuch zugrundeliegenden mangelhaften Urkunde; so schon 5 Ob 113/95.OGH 5 Ob 142/95, 26.03.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060544 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 47.
- OGH 5 Ob 151/25d, 29.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 81/25k, 05.08.2025, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 133/24f, 03.09.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 2/24s, 03.09.2024
- OGH 5 Ob 7/24a, 26.02.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 210/23b, 18.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 157/23h, 05.10.2023, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 183/22f, 31.05.2023, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 10/23s, 30.03.2023
- OGH 5 Ob 209/22d, 14.03.2023, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Begründung der Grundbuchsabweisung
Eigentum und Grundbuch · Neuer Antrag nach Abweisung
Eigentum und Grundbuch · Mehrere Abweisungsgründe im Grundbuch
Eigentum und Grundbuch · Neuer Antrag nach Abweisung im Grundbuch
Eigentum und Grundbuch · Abhängige Grundbuchsgesuche