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Muss das Gericht ein früheres Urteil von selbst beachten?

betrifft Prozessparteien, Kläger, Beklagte
Gerichte müssen von sich aus darauf achten, ob eine Frage schon rechtskräftig entschieden ist. Entscheidungen, die dagegen verstoßen, sind aufzuheben. In der neuen Entscheidung ist das Gericht an die bereits entschiedene Vorfrage gebunden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (30 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Die materielle Rechtskraft ist auch, soweit sie als Bindungswirkung auftritt, von Amts wegen wahrzunehmen, so dass die durch diesen Nichtigkeitsgrund betroffenen Entscheidungen aufzuheben, die neuerliche Sachentscheidung aber unter Bindung an die rechtskräftig entschiedene Vorfrage zu treffen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074226 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 30.

Im Gesetz

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