Muss das Gericht ein früheres Urteil von selbst beachten?
betrifft Prozessparteien, Kläger, Beklagte
Gerichte müssen von sich aus darauf achten, ob eine Frage schon rechtskräftig entschieden ist. Entscheidungen, die dagegen verstoßen, sind aufzuheben. In der neuen Entscheidung ist das Gericht an die bereits entschiedene Vorfrage gebunden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Die materielle Rechtskraft ist auch, soweit sie als Bindungswirkung auftritt, von Amts wegen wahrzunehmen, so dass die durch diesen Nichtigkeitsgrund betroffenen Entscheidungen aufzuheben, die neuerliche Sachentscheidung aber unter Bindung an die rechtskräftig entschiedene Vorfrage zu treffen ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nach der österreichischen ZPO ist die Rechtskraft einer anderen Entscheidung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen (§ 230 Abs 3, § 411 Abs 2 ZPO); jeder Verstoß gegen die Rechtskraft verwirklicht einen in jeder Lage des Verfahrens auch von Amts wegen zu beachtenden Nichtigkeitsgrund. Dies bedeutet, dass auch die Rechtsmittelinstanzen die Rechtskraft einer Entscheidung berücksichtigen müssen, wenn diese während des Rechtsmittelverfahrens eingetreten ist. Die Nichtigkeitssanktion gilt nicht nur für die Einmaligkeitswirkung sondern auch für die Bindungswirkung der materiellen Rechtskraft eines präjudiziellen Urteils.OGH 4 Ob 88/18x, 11.06.2018
- Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs bildet der Verstoß gegen die Bindungswirkung einer Vorentscheidung einen Nichtigkeitsgrund.OGH 7 Ob 93/14y, 25.06.2014
- Das Prozesshindernis der entschiedenen Sache muss zur Nichtigerklärung des Verfahrens und zur Zurückweisung der Klage führen.OGH 3 Ob 318/04t, 16.02.2005
- Hier: Bindungswirkung einer im Inland anzuerkennenden ausländischen Adoptionsentscheidung (so schon 5 Ob 131/02d).OGH 1 Ob 190/03b, 02.09.2003
- Dies gilt auch dann, wenn ein Oppositionsgrund im vorangehenden Verfahren wegen des Verstoßes gegen die Eventualmaxime nicht berücksichtigt wurde.OGH 3 Ob 8/00y, 23.05.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074226 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 30.
- OGH 4 Ob 174/24b, 19.11.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 188/23b, 13.11.2023, Fall aus Burgenland
- OGH 17 Ob 10/22b, 12.07.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 15/22b, 27.06.2022, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 34/22d, 22.06.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 42/21v, 20.10.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 186/19z, 19.12.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 2/19h, 25.04.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 178/16m, 25.10.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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