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Kann ich die Liegenschaft zurückbekommen, wenn sie doppelt verkauft wurde?

günstig für Erstkäufer betrifft Käufer, Verkäufer, Zweitkäufer, Geschädigte
Unter Umständen ja. Hat ein Dritter Ihren Vertragspartner zum Vertragsbruch verleitet oder arglistig mit ihm zu Ihrem Nachteil zusammengewirkt, steht Ihnen Schadenersatz zu. Statt Geld können Sie dann vom Eigentümer die Herausgabe der Liegenschaft verlangen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 27.01.2023 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Verleitet der Dritte den Vertragspartner des Geschädigten zum Vertragsbruch oder handelt er in arglistiger Weise im Zusammenspiel mit dem Vertragspartner bewusst zum Nachteil des Geschädigten, so wird diesem bei der Doppelveräußerung oder Mehrfachveräußerung einer Liegenschaft ein Schadenersatzanspruch gewährt, der den Geschädigten - wenn er nicht Geldersatz begehren will - berechtigt, vom Eigentümer die Herausgabe der Liegenschaft als Naturalrestitution zu verlangen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083005 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 17.

Im Gesetz

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