Wofür kann ich Sonderbedarf für mein Kind verlangen?
günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltspflichtige
Sonderbedarf betrifft vor allem die Erhaltung der Gesundheit, die Heilung einer Krankheit und die Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes, also Ausbildung, Talentförderung und Erziehung. Eine vollständige Aufzählung ist kaum möglich. Anerkannt wird er auch, wenn ein Kind eine besondere Begabung hat, die für den späteren Beruf gefördert werden soll.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Der Sonderbedarf betrifft inhaltlich hauptsächlich die Erhaltung der (gefährdeten) Gesundheit, die Heilung einer Krankheit und die Persönlichkeitsentwicklung (insbesondere Ausbildung, Talentförderung und Erziehung) des Kindes; eine generelle Aufzählung all dessen, was als Sonderbedarf anzuerkennen ist, ist kaum möglich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: DressurreitsportOGH 3 Ob 163/25d, 28.10.2025
- Sonderbedarf wird unter anderem dann anerkannt, wenn der Unterhaltsberechtigte über eine besondere Begabung verfügt, die im Hinblick auf eine berufliche Karriere gefördert werden soll.OGH 3 Ob 163/25d, 28.10.2025
- Hier: Die Frage verneinend, ob die Kosten eines (fortgeführten) privaten Musikunterrichts neben einem nicht verwandten Studium als Sonderbedarf zu qualifizieren sind.OGH 7 Ob 40/25w, 19.03.2025
- Unter Sonderbedarf fallen nur solche Kosten, die den allgemein für jedes Kind anfallenden Bedarf übersteigen.OGH 8 Ob 11/24m, 15.02.2024
- Hier: Förderbedarf eines behinderten Kindes.OGH 3 Ob 243/19k, 31.03.2020
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Medizinisch notwendige Behandlung einer Zahnfehlstellung.OGH 9 Ob 70/19p, 28.11.2019
- Studium außerhalb des Heimatorts.OGH 7 Ob 163/09k, 27.01.2010
- Der Sonderbedarf ist durch die Momente der Außergewöhnlichkeit, Dringlichkeit und Individualität gekennzeichnet. Er fällt bei der Mehrzahl der unterhaltsberechtigten Kinder regelmäßig nicht an.OGH 1 Ob 180/98x, 15.12.1998
- Auch Betreuungsnotwendigkeiten.OGH 4 Ob 2392/96k, 11.02.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107180 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 23.
- OGH 3 Ob 163/25d, 28.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 116/25x, 22.10.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 40/25w, 19.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 67/24m, 14.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 11/24m, 15.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 153/23p, 17.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 18/18p, 25.04.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 7/17h, 21.02.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
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