Zum Inhalt springen

Wie viel Geld bekomme ich für einen noch nicht behobenen Mangel?

günstig für Besteller betrifft Besteller, Werkunternehmer, Bauherren, Käufer
Ist der Mangel noch nicht verbessert und fordern Sie als Besteller das Geld für die Behebung im Voraus, steht Ihnen jener Betrag zu, der objektiv für die Behebung notwendig ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 23.02.2026 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Ist der Mangel noch nicht verbessert und fordert der Besteller das Deckungskapital für die Mängelbehebungskosten, so hat er Anspruch auf Ersatz der objektiv notwendigen Behebungskosten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115060 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 9.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Zurückbehalten des offenen Werklohns
Vertragsrecht · Verbesserung als Erfüllungsanspruch
Vertragsrecht · Kosten der Mängelbehebung beim Werkvertrag
Vertragsrecht · Mangelbehebung auf Kosten des Unternehmers
Vertragsrecht · Geld für die Mängelbehebung