Was sind Kosten, die durch den Schaden nutzlos geworden sind?
betrifft Geschädigter, Konsument, Autofahrer
Als nutzlos gewordene Ausgaben gelten jene Kosten, die nicht durch das Schadensereignis selbst entstanden sind, durch dieses aber ihren Zweck verloren haben.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 11.04.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2010)
Als „frustrierte Aufwendungen“ werden im Allgemeinen Aufwendungen bezeichnet, die durch das Schadensereignis zwar nicht selbst verursacht wurden, durch dieses aber nutzlos geworden sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Kein Ersatz der im Zeitraum der Unbenützbarkeit angefallenen Leasingraten.OGH 4 Ob 50/25v, 11.04.2025
- Hier: Sachschaden führt zu „frustrierten Aufwendungen“.OGH 2 Ob 93/21x, 25.11.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125779 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 6.
- OGH 4 Ob 50/25v, 11.04.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 212/21d, 22.12.2021, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 93/21x, 25.11.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 209/17i, 23.01.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1293
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1323
- ABGB § 1331
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Ersatz nutzlos gewordener Ausgaben
Schadenersatz · Ersatz von Kosten der Schadensabwehr
Schadenersatz · Aufwand zur Gefahrenabwehr als Schaden
Schadenersatz · Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Schadenersatz · Weiter Schadensbegriff