Ist eine bloße Information des Unternehmens schon eine Vereinbarung?
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Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 21.05.2025 (11 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2005)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verbandsverfahren zu einer Klausel, die einen Ausschluss vom Versicherungsschutz bei Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw Embargos vorsah.OGH 7 Ob 65/25x, 21.05.2025
- Hier: Verbandsverfahren. Zur Auslegung einer Klausel, wonach der Mietgegenstand der Ausstattungskategorie A entspricht.OGH 8 Ob 158/22a, 15.02.2024
- Die Klausel zielt erkennbar darauf ab, die Haftung der Beklagten für den Verbraucher zugefügte Personenschäden einzuschränken. Sie kann auch nicht als bloßer Warnhinweis (im Sinne einer Wissenserklärung) verstanden werden, weil sie eine klare Rechtsfolge, nämlich den Ausschluss der Schadenersatzpflicht der Beklagten anordnet.OGH 9 Ob 23/23g, 26.07.2023
- Hier: Verbandsprozess. AGB eines Veranstaltungsunternehmens.OGH 9 Ob 23/23g, 26.07.2023
- Hier: Widerspruch zum Datenabgleich mit DritterOGH 6 Ob 222/22y, 17.05.2023
- Hier: Wenn ein Unternehmer in einem E-Mail den Verbraucher nicht nur über ein Vorhaben informiert, sondern auch darauf hinweist, dass nur bei Widerspruch dieses Vorhaben nicht umgesetzt wird, handelt es sich nicht um eine bloße Wissenserklärung.OGH 6 Ob 222/22y, 17.05.2023
- Hier: Verbandsprozess; Klausel in den ABB einer Fluglinie, wonach der Kunde die Zuverfügungstellung persönlicher Daten für bestimmte Zwecke „anerkennt“. Dabei handelt es sich um eine Zustimmungsfiktion. An der Absicht der Fluglinie, dem Kunden einen entsprechenden Rechtsfolgewillen zu unterstellen, kann kein Zweifel bestehen [Klausel 14].OGH 4 Ob 63/21z, 20.04.2021
- Hier: Meldung des Arbeitgebers nach § 22 BUAG.OGH 8 ObA 39/14i, 27.05.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120267 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 11.
- OGH 7 Ob 65/25x, 21.05.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 158/22a, 15.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 23/23g, 26.07.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 149/20b, 30.09.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 22/19d, 15.05.2019, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 16/19i, 29.04.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 863
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In diesem Verfahren werden Vertragsbedingungen darauf geprüft, ob sie gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßen; geprüft wird dabei im Kern, was die Parteien erklären wollen. Dient ein Satz nur dazu, Sie als Verbraucher aufzuklären, ist er grundsätzlich unbedenklich.
In der Regel nicht. Enthält ein Formular, das ein Unternehmen im Verkehr mit Verbrauchern verwendet, überwiegend Bestätigungen von Tatsachen, ist die Bestimmung über unzulässige Vertragsbedingungen darauf nicht anzuwenden. Das betrifft etwa Bestätigungen, dass über Risiken oder über gesetzlich zustehende Rechte beraten und belehrt wurde.