Kann sich der Hersteller damit ausreden, das Verbot nicht gekannt zu haben?
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Ständige Rechtsprechung seit 2025, zuletzt bestätigt am 16.06.2026 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2025)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wenn nicht einmal das Vertrauen auf eine von der Typgenehmigungsbehörde in Kenntnis der Abgasstrategie erteilte Genehmigung als Entlastungsbeweis zuzulassen ist, kann die Beklagte auch nicht der sinngemäße Einwand entlasten, sie habe zwar nicht der Typgenehmigungsbehörde, wohl aber einer (für die EG-Typgenehmigung gerade nicht zuständigen) externen Prüfstelle die Funktionsweise ihres Emissionskontrollsystems offengelegt und auf deren Expertise vertraut.OGH 1 Ob 131/25h, 11.11.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0142713 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 24/26d, 16.06.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 198/25h, 26.03.2026, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 120/25w, 12.03.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 117/25z, 16.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 131/25h, 11.11.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 116/25b, 11.11.2025, Fall aus Tirol
- OGH 9 Ob 92/25g, 26.08.2025, Fall aus Burgenland
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Art. 10 § 2
- ABGB § 1294
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wurden Sie durch Angaben des Herstellers in einen Irrtum geführt, können Sie sich deswegen gegenüber dem Verkäufer nicht auf die Regeln über den Irrtum stützen. Der Verkäufer muss für einen solchen vom Hersteller veranlassten Irrtum nicht einstehen, wenn er ihn selbst nicht erkannt hat und auch nicht erkennen konnte.
Nein. Eine Rechnung ist wie eine Quittung nur eine Beweisurkunde und kein Rechtsgeschäft; die Regeln über den Irrtum gelten für sie nicht. Der Verkäufer kann daher trotz einer fehlerhaften Rechnung den vereinbarten Kaufpreis fordern. Nur in einer vorbehaltlosen Unterlassung bei der Rechnungslegung könnte ausnahmsweise ein Verzicht liegen.