OGH 5 Ob 188/19m
Worum es ging: Darf ein Miteigentümer seinen Teil allein vermieten?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Wenn Ihnen als Miteigentümer bestimmte Teile zur alleinigen Benützung überlassen wurden, dürfen Sie darüber Miet- oder Pachtverträge abschließen. Sie handeln dabei zugleich als Vertreter der übrigen Miteigentümer.
Wenn Sie an den Obersten Gerichtshof herantreten, müssen Sie darlegen, wovon das Berufungsgericht bei der Beurteilung Ihres Falls abgewichen sein soll. Fehlt diese Begründung, liegt keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung vor und Ihr Rechtsmittel bleibt erfolglos.
Wenn Sie eine falsche rechtliche Beurteilung geltend machen, müssen Sie von den Tatsachen ausgehen, die das Gericht festgestellt hat, und daran den Irrtum aufzeigen. Stützen Sie sich auf einen anderen Sachverhalt, kann das Urteil rechtlich nicht überprüft werden.
Wenn Sie an das Höchstgericht schreiben, müssen Sie Ihre Gründe dort selbst ausführen. Ein bloßer Verweis auf frühere Schriftsätze wird nicht beachtet. Das kann dazu führen, dass Ihr Rechtsmittel erfolglos bleibt.
Sie dürfen sich bei der Ausführung einer Revision nicht damit begnügen, auf Ausführungen in einem anderen Schriftsatz zu verweisen, etwa auf Ihre Berufung.
Wollen Sie zum Obersten Gerichtshof, müssen Sie darlegen, welche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung offen ist. Der bloße Vorwurf, das Berufungsgericht habe die Rechtsfrage unrichtig gelöst, reicht nicht; eine Prüfung ist dann nicht möglich.
An einer Wohnung, die für den Hausbesorger der Liegenschaft bestimmt ist, kann kein Wohnungseigentum begründet werden. Vereinbarungen, die das dennoch vorsehen, sind unwirksam, und darauf gestützte Eintragungen im Grundbuch sind von vornherein nichtig.
Verstößt die Begründung von Wohnungseigentum gegen das Verbot, es an bestimmten Objekten wie einer Hausbesorgerwohnung zu begründen, so ist das nichtig. Auch die darauf aufbauenden Eintragungen im Grundbuch sind mit Nichtigkeit bedroht.
Wer nicht über den erforderlichen Mindestanteil an der Liegenschaft verfügt, kann kein Wohnungseigentum erwerben. Der Wohnungseigentumsvertrag ist dann nichtig. Damit ist auch die darauf gestützte Eintragung im Grundbuch nichtig.
Ja. Gehört ein Haus mehreren Personen und darf eine davon eine Wohnung aufgrund einer Benützungsregelung allein nutzen und darüber verfügen, kommt es für die Kündigung wegen Eigenbedarfs auf ihren Bedarf an. Der Bedarf der übrigen Miteigentümer ist dann nicht maßgeblich.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Innsbruck, 01.02.2019, 51 C 203/17i-60
- Landesgericht Innsbruck als Berufungsgericht, 09.08.2019, 3 R 87/19v-66
Zitierte Paragrafen
MRG § 30 WEG 2002 § 2 WEG 2002 § 4 ZPO § 503 ZPO § 52
Entscheidungstext
48 Absätze, 19.899 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
20.02.2020
Geschäftszahl
5Ob188/19m
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann, die Hofräte Mag. Wurzer Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Dr. DI M*, 2. K*, 3. A*, 4. S*, 5. M*, 6. Mag. S*, 7. DI F*, 8. M*, 9. DI K*, 10. Ing. M*, 11. DI H*, 12. Mag. S* und 13. DI M*, alle vertreten durch Mag. Dr. Helmut Blum, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagten Parteien 1. Verlassenschaft nach der am * verstorbenen E*, 2. C*, beide vertreten durch Mag. Dr. Mathias Kapferer, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen Aufkündigung und Räumung, über die Revision der klagenden Parteien gegen das Urteil des Landesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht vom 9. August 2019, GZ 3 R 87/19v-66, mit dem das Urteil des Bezirksgerichts Innsbruck vom 1. Februar 2019, GZ 51 C 203/17i-60, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Revision wird Folge gegeben.
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