Kann ich die Zwangshypothek auf meinem Haus weiter bekämpfen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2019)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132903 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 11.
- OGH 3 Ob 101/26p, 23.06.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 17/26k, 25.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 11/26b, 23.02.2026, Fall aus Salzburg
- OGH 3 Ob 189/25b, 17.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 153/25h, 26.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 129/25d, 24.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 125/25s, 24.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 126/25p, 24.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 100/25i, 23.07.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 120/25f, 23.07.2025, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 78 · Anwendung der Zivilprozessordnung
- EO § 88 · Bewilligung und Vollzug
- EO § 402 · Rekurs
- EO § 411 · Rekurs
- EO § 418 · Frist für Versagungsanträge
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 528
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Urteil, das Ihren Einwendungen gegen den Anspruch stattgibt, betrifft den Anspruch selbst und wirkt daher über das laufende Vollstreckungsverfahren hinaus. Es ändert das im Titel festgehaltene Recht. Die Einstellung der laufenden Vollstreckung ist nur eine Folge davon.
Mit der Klage gegen den betriebenen Anspruch können Sie nur geltend machen, dass dieser nachträglich weggefallen ist. Dass der Titel selbst nicht wirksam zustande gekommen ist, gehört nicht in dieses Verfahren; dafür gibt es eine eigene Klage, die auch noch nach Bewilligung der Exekution möglich ist.