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Kann ich die Zwangshypothek auf meinem Haus weiter bekämpfen?

günstig für Gläubiger betrifft Schuldner, Gläubiger, Liegenschaftseigentümer
In aller Regel nicht. Haben die ersten beiden Gerichte gleich entschieden, steht im Verfahren zur Eintreibung kein weiterer Weg zum Obersten Gerichtshof offen. Ausnahmen bestehen nur bei einstweiligen Verfügungen, bei der Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel und bei Anträgen auf Versagung der Vollstreckung. Für die zwangsweise Begründung eines Pfandrechts gilt keine Ausnahme.

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Ständige Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Von § 528 Abs 2 Z 2 ZPO iVm § 78 EO macht die EO nur in den Fällen des § 402 Abs 1 letzter Satz (Entscheidung im Provisorialverfahren), § 411 Abs 4 EO (Erteilung oder Versagung der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Exekutionstitels) und § 418 Abs 4 EO (Entscheidungen über den Antrag auf Versagung der Vollstreckung) eine Ausnahme. Wegen des generellen Verweises in § 88 Abs 2 EO auf das GBG gilt das nach der Rechtsprechung auch für die zwangsweise Pfandrechtsbegründung (so schon 3 Ob 43/18x).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132903 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 11.

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Reichweite des stattgebenden Urteils

Ein Urteil, das Ihren Einwendungen gegen den Anspruch stattgibt, betrifft den Anspruch selbst und wirkt daher über das laufende Vollstreckungsverfahren hinaus. Es ändert das im Titel festgehaltene Recht. Die Einstellung der laufenden Vollstreckung ist nur eine Folge davon.

günstig für Schuldner Einwendungen gegen die Exekution

Mit der Klage gegen den betriebenen Anspruch können Sie nur geltend machen, dass dieser nachträglich weggefallen ist. Dass der Titel selbst nicht wirksam zustande gekommen ist, gehört nicht in dieses Verfahren; dafür gibt es eine eigene Klage, die auch noch nach Bewilligung der Exekution möglich ist.

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