Kann ich auf die Wohnung meiner Eltern verwiesen werden?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, von Gewalt betroffene Personen
Ihr dringendes Wohnbedürfnis fällt nur dann weg, wenn Ihnen eine ausreichende und gleichwertige andere Unterkunft zur Verfügung steht. Auf die Möglichkeit, bei Ihren Eltern zu wohnen, dürfen Sie nicht verwiesen werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 08.08.2024 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ein dringendes Wohnbedürfnis des gefährdeten Ehegatten ist nur dann zu verneinen, wenn ihm eine ausreichende und gleichwertige Unterkunft zur Verfügung steht; er darf nicht auf die Möglichkeit der Deckung seines Wohnbedürfnisses bei seinen Eltern verwiesen werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das dringende Wohnbedürfnis geht nicht allein dadurch verloren, dass der Antragsteller die bisher gemeinsam benützte Wohnung aus berechtigter Angst vor weiteren Übergriffen bereits vorübergehend verlassen hat.OGH 7 Ob 161/23m, 24.10.2023
- Das Wohnbedürfnis ist grundsätzlich so lange „dringend“, solange nicht der Antragsgegner das Gegenteil darlegt. Er hat den Ausnahmefall der anderweitigen Deckung des Wohnbedürfnisses seines Ehegatten zu beweisen.OGH 7 Ob 77/16y, 25.05.2016
- Eine Abwägung, ob das Wohnbedürfnis des Antragstellers oder des Antragsgegners dringender ist, hat nicht stattzufinden.OGH 7 Ob 77/16y, 25.05.2016
- Auch gesundheitliche Gründe des Ehegatten können bei der Beurteilung des dringenden Wohnbedürfnisses eine Rolle spielen, ebenso eine unzumutbare Entfernung zum bisherigen Lebensmittelpunkt oder bei schweren Erkrankungen von den bisher behandelnden Ärzten und Spitälern.OGH 7 Ob 77/16y, 25.05.2016
- Unter Gleichwertigkeit ist keine Gleichwertigkeit in tatsächlicher Hinsicht, sondern nur in rechtlicher Hinsicht zu verstehen.OGH 2 Ob 173/09v, 29.10.2009
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Der Antragsteller müsste in eine Ersatzwohnung kraft eigenen Rechts ausweichen können.OGH 9 Ob 286/01a, 23.01.2002
- Eine bloß ausreichende Ersatzwohnung genügt nicht, wenn sie die angemessenen (§ 94 Abs 1 ABGB) Wohnbedürfnisse erheblich unterstreitet (so schon SZ 54/57 für § 97 ABGB).OGH 4 Ob 608/87, 19.01.1988
- Dies trifft bei einer bloß prekaristischen anderweitigen Unterkunftsmöglichkeit nicht zu.OGH 5 Ob 721/79, 06.11.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006012 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 21.
- OGH 5 Ob 101/24z, 08.08.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 161/23m, 24.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 219/22i, 21.02.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 194/20b, 22.10.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 97
- Exekutionsordnung (EO) § 382 · Sicherungsmittel
- EO § 382b · Schutz vor Gewalt in Wohnungen
- EO § 382e · Dauer
- EO § 382h · Verständigungen
- EO § 391 · Dauer, Befreiungsbetrag und Frist zur Rechtfertigung
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