Zum Inhalt springen
Anderes · Grenzen der Auslegung gegen den Wortlaut

Darf ein Gesetz enger ausgelegt werden als sein Wortlaut?

betrifft Mieter, Vermieter, Parteien eines Gerichtsverfahrens
Wird eine Regelung enger verstanden, als ihr Wortlaut es hergibt, muss der Zweck des Gesetzes klar nachweisbar sein. Gerade im Mietrecht ist das schwierig, weil den Regeln oft keine einheitlichen Wertungen zugrunde liegen und Gesetzesänderungen häufig mühsam ausgehandelte Kompromisse sind.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 01.04.2025 (42 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Die teleologische Reduktion einer gesetzlichen Regelung erfordert den klaren Nachweis des Gesetzeszwecks, an dem sich die (letztlich Gesetzeswortlaut korrigierende) Auslegung orientieren soll. Im Mietrecht ist dieses Problem besonders schwierig zu lösen, weil sich den gesetzlichen Regelungen kaum einheitliche Wertungsprinzipien entnehmen lassen. Rechtsänderungen stellen meist mühevoll zustandegekommene Kompromisse mit den sich daraus nahezu notwendig einhergehenden Unzulänglichkeiten und Ungereimtheiten dar, sodass der Wille des Gesetzgebers nur allzuleicht verfehlt werden kann, wenn sich die Gesetzesauslegung vom Wortlaut entfernt (hier: § 46a Abs 4 MRG).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106113 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 42.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Anderes · Einschränkung eines zu weiten Gesetzes
Anderes · Auslegung eines klaren Gesetzeswortlauts
Anderes · Auslegung unklarer Gesetze
Anderes · Auslegung unklarer Gesetze
Anderes · Unklares Gesetz und sein Zweck