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Mit welchem Wert zählt eine alte Schenkung beim Pflichtteil?

günstig für Pflichtteilsberechtigter betrifft Pflichtteilsberechtigte, Beschenkte, Erben, Landwirte
Nach dieser älteren Rechtsprechung ist der Wert im Zeitpunkt des Erbanfalls maßgeblich, allerdings im Zustand, in dem die Sache damals übergeben wurde. Wertsteigerungen durch Arbeit oder Investitionen des Beschenkten bleiben außer Ansatz, übernommene Belastungen wirken wertmindernd. Nach der neuen Rechtslage wird dagegen der Wert zur Zeit der Schenkung ermittelt und mit dem Verbraucherpreisindex auf den Todeszeitpunkt angepasst.

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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 17.12.2018 (37 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Für die Ausmittlung eines Schenkungspflichtteiles ist der Zeitpunkt des Erbanfalles maßgeblich. Es ist nicht danach zu fragen, um welchen Wert das Vermögen des Erblassers (als Berechnungsgrundlage) durch den Vorempfang seinerzeit vermindert worden ist, sondern danach, welchen Wert die Verlassenschaft besäße, wäre die pflichtteilswidrige Verfügung unterblieben. Daraus folgt, dass nicht der Wert des Geschenkes zur Zeit des Empfanges in Geld zu bewerten und der ermittelte Geldwert nach einem Index aufzuwerten, sondern der Wert des Geschenkes im Zeitpunkt des Erbanfalles zu bestimmen ist, dabei aber der Zustand der Sache im Zeitpunkt des Empfanges und ebenso alle damals bereits veranschlagbar gewesenen, wenn auch erst im Zeitpunkt des Erbanfalles aktuell werdenden, Umstände zugrunde zu legen sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 17 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012973 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 37.

Im Gesetz

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