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Bin ich als Bürge frei, wenn man das irrtümlich sagt?

günstig für Gläubiger betrifft Bürgen, Gläubiger, Schuldner
Sagt Ihnen der Gläubiger nur seine Meinung, dass Sie als Bürge nach Ihrer Zahlung nicht mehr haften, ist das bloß eine Auskunft über die Rechtslage. Eine solche Erklärung ist wie eine Quittung kein Rechtsgeschäft und kann daher auch nicht wegen Irrtums angefochten werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 30.03.2022 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Die bloße Bekundung der auf der (irrigen) Annahme einer vollständigen Tilgung der verbürgten Hauptschuld beruhenden Rechtsmeinung, daß der Bürge im Hinblick auf seine Zahlung aus der Haftung entlassen werde, ist als Wissenserklärung zu beurteilen, die wie eine Quittung keinen rechtsgeschäftlichen Charakter aufweist und deshalb nicht der Irrtumsanfechtung unterliegt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013962 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Widmung einer Zahlung bei mehreren Schulden

Ja. Haben Sie mit dem Gläubiger nichts anderes vereinbart, gilt jene Schuld als getilgt, die Sie bei der Zahlung bezeichnen. Das können Sie ausdrücklich sagen oder durch Ihr Verhalten deutlich machen. Widerspricht der Gläubiger oder bleibt Ihre Widmung zweifelhaft, greift die gesetzliche Reihenfolge.

günstig für Schuldner Grenze des Rückgriffs des Bürgen

Höchstens so viel, wie der Hauptschuldner dem Gläubiger geschuldet hat, und nur in dem Umfang, in dem Sie tatsächlich gezahlt haben. Die Forderung geht auf Sie so über, wie sie beim Gläubiger bestanden hat.

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