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Wie genau muss ein Übergabevertrag die Folgen festlegen?

betrifft Übergeber, Übernehmer, Landwirte, Erben
Eine Erklärung ist ausreichend bestimmt, wenn sich ihr die wesentlichen Rechtsfolgen entnehmen lassen, die der Erklärende anstrebt. Es genügt, dass diese eindeutig bestimmbar sind. Dasselbe gilt für Übergabeverträge in der Landwirtschaft.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 30.07.2026 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Bestimmt ist die Erklärung, wenn ihr die wesentlichen Rechtsfolgen, die der Erklärende anstrebt, entnehmbar sind, wobei eindeutige Bestimmbarkeit genügt; diese Voraussetzung gilt auch für bäuerliche Übergabsverträge.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014693 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 24.

Im Gesetz

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