Was zählt mehr, der Text oder der gemeinsame Wille?
betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Mieter, Vermieter
Der übereinstimmende Wille der Parteien ist die oberste Regel des Vertrags. Erst wenn sich ein solcher gemeinsamer Wille nicht feststellen lässt, kommt es darauf an, wie ein redlicher Vertragspartner die Erklärung des anderen verstehen durfte.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Der übereinstimmende Parteiwille ist die oberste Norm des Vertrages. Die Auslegung nach dem objektiven Erklärungswert, nach der redlichen Verkehrssitte, kommt erst dann in Betracht, wenn eine Willensübereinstimmung der Parteien nicht feststellbar ist und die Verkehrssicherheit den Schutz des berechtigten Vertrauens des einen Partners auf den ihm erkennbaren Erklärungswert des Verhaltens des anderen Teiles vorsieht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Beurteilung des Inhaltes eines Ausbildungsvertrags mit einem privaten BildungsinstitutOGH 6 Ob 227/23k, 06.11.2024
- Steht ein übereinstimmender Parteiwille nicht fest, sind die Vereinbarungen nach dem objektiven Erklärungswert auszulegen.OGH 6 Ob 227/23k, 06.11.2024
- Hier: Auslegung einer Geschäftsführerbestellung hinsichtlich eines tatsächlich (nicht) beabsichtigten Tätigwerdens als handels- oder gewerberechtlicher Geschäftsführer.OGH 6 Ob 182/22s, 18.11.2022
- Hier: Auslegung der Vereinbarung ewigen Ruhens.OGH 4 Ob 66/21s, 22.09.2021
- Hier: Auslegung eines Vergleichs über Abfertigungsansprüche „alt“.OGH 9 ObA 87/20i, 24.02.2021
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Der natürliche Konsens der Parteien geht dem objektiven Erklärungswert (also auch dem allfälligen Urkundeninhalt) vor.OGH 9 Ob 65/16y, 26.01.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017811 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 19.
- OGH 10 Ob 30/26y, 30.06.2026, Fall aus Niederösterreich
- OGH 6 Ob 234/24s, 13.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 113/25f, 07.08.2025, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 15/25s, 30.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 17 Ob 8/25p, 26.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 227/23k, 06.11.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 182/22s, 18.11.2022, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 87/20i, 24.02.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 31/20d, 25.11.2020, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 36/20t, 20.05.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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