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Schadet eine falsche Bezeichnung im Vertrag?

betrifft Vertragspartner, Unternehmer, Gesellschafter, Käufer, Verkäufer
Haben beide Seiten dasselbe gewollt, schadet eine unvollkommene oder mehrdeutige Bezeichnung nicht. Im entschiedenen Fall ging es um den Vertragsabschluss mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 25.11.2025 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Haben beide Teile dasselbe gewollt, mag es auch vielleicht unvollkommen oder mehrdeutig ausgedrückt worden sein, so gilt der Satz falsa demonstratio non nocet (hier: Vertragsabschluss mit Gesellschaft mit beschränkter Haftung).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017839 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 26.

Im Gesetz

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