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Wird vermutet, dass die Vorschriftsverletzung meinen Schaden verursachte?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Schädiger, Konsumenten, Unternehmer
Wer eine Schutznorm übertritt, haftet für den dadurch entstandenen Schaden. Dass die Übertretung den Schaden in nachvollziehbarer Weise verursacht hat, wird vermutet.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Die Übertretung der Schutznorm macht für den dadurch adäquat verursachten Schaden haftbar, wobei die adäquate Kausalität vermutet wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022599 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 17.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Verletzte Schutzvorschrift und Verschulden

Auch wer eine Vorschrift verletzt hat, die Schäden verhindern soll, haftet dafür nicht ohne weiteres. Es muss ihn zusätzlich ein Verschulden treffen.

günstig für Schädiger Keine Beweislastumkehr bei Schutzgesetzverstoß

Dass bei Verletzung eines Schutzgesetzes kein strenger Beweis des Ursachenzusammenhangs nötig ist, bedeutet nicht, dass die Ursächlichkeit vermutet wird. Die Beweislast dreht sich damit nicht um. Es kann aber ein Anschein dafür sprechen, dass gerade jener Schaden, den die Vorschrift verhindern soll, durch das Verhalten verursacht wurde.

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