Was muss ich beweisen, wenn der andere den Vorrang verletzt hat?
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 28.04.2026 (91 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vorliegen einer Negativfeststellung zur Frage, wo sich der Beklagte bei Einleitung der Vollbremsung durch den Kläger befunden hatte.OGH 2 Ob 126/25f, 29.07.2025
- Hier: Verstoß gegen § 20 Abs 1 StVO.OGH 2 Ob 37/25t, 03.06.2025
- Hier: § 19 Abs 7 StVO.OGH 2 Ob 27/25x, 25.03.2025
- Hier: Wohnmobil Fiat Sun Living LidoOGH 4 Ob 119/23p, 19.12.2023
- Hier: VW Passat mit Dieselmotor EA189OGH 8 Ob 88/22g, 19.10.2023
Alle 31 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Die Qualifikation von Art 5 Abs 2 VO 715/2007/EG als auch die Einzelinteressen des Käufers schützende Norm entspricht im nationalen Recht einem Verständnis als Schutznorm im Sinne des § 1311 ABGB.OGH 10 Ob 2/23a, 25.04.2023
- Hier: Dem Geschädigten obliegt der Beweis für das behauptete Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch den Schädiger; daher auch, ob das im Baustellenbereich aufgestellte diesbezügliche Verkehrszeichen durch eine Verordnung gedeckt ist.OGH 2 Ob 133/20b, 05.08.2021
- Hier: Überqueren der Fahrbahn.OGH 2 Ob 11/21p, 25.03.2021
- Hier: Art 4 § 1 CUV.OGH 2 Ob 35/18p, 28.03.2019
- Das gilt auch, wenn sich eine Beweislastumkehr hinsichtlich des Verschuldens (auch) aus anderen Normen ergibt.OGH 2 Ob 35/18p, 28.03.2019
- Hier: Verstoß gegen die Schutznorm des § 102 Abs 8 KFG.OGH 2 Ob 222/17m, 17.12.2018
- Hier: Mitverschulden.OGH 2 Ob 167/17y, 22.03.2018
- Hier: § 69 Abs 1 KO (nunmehr IO).OGH 8 Ob 117/15m, 25.11.2015
- Hier: Mitverschulden wegen Verstoßes gegen § 76 Abs 5 StVO.OGH 2 Ob 177/14i, 23.04.2015
- Irreführende Ad‑hoc‑Meldung.OGH 4 Ob 239/14x, 24.03.2015
- Hier: Schutznorm des § 101 Abs 1 lit e iVm § 101 Abs 1a KFG.OGH 2 Ob 13/14x, 11.09.2014
- Hier: Beweis der Arbeitgebereigenschaft der beklagten Partei bei behaupteter Verletzung der in § 8 ASchG normierten Koordinierungspflichten des Arbeitgebers.OGH 2 Ob 211/12m, 19.09.2013
- Hier: Frage der Vorrangsituation im Zusammenhang mit zwei Einfahrten in einen Kreisverkehr.OGH 2 Ob 177/11k, 15.05.2012
- Die Beweislast für die Nichtwahrnehmbarkeit des anderen Fahrzeugs obliegt dem an sich Wartepflichtigen. Insoweit verbleibende Unklarheiten gehen zu seinen Lasten.OGH 2 Ob 152/11h, 20.10.2011
- Stützt der Geschädigte seinen Schadenersatzanspruch auf eine Vorrangverletzung, so hat er den von der Schutznorm erfassten Tatbestand, also das Bestehen einer Vorrangsituation nachzuweisen.OGH 2 Ob 152/11h, 20.10.2011
- Hier: Beweis, dass sich der Unfall bei Tragen der Brille ebenso ereignet hätte (rechtmäßiges Alternativverhalten).OGH 2 Ob 63/11w, 14.07.2011
- Es fehlt ein Vorbringen des Klägers im erstinstanzlichen Verfahren, das die Geltung der angeblich verletzten Schutznorm annehmen ließe.OGH 5 Ob 276/08m, 13.01.2009
- Hier: Die Fahrbahn im Bereich der Unfallstelle wurde durch ein vom Bestandobjekt der beklagten Partei austretendes Gemisch aus Wasser und gebrauchtem Speiseöl verunreinigt, was die Ursache des Verkehrsunfalles war.OGH 2 Ob 123/06m, 30.11.2006
- Hier: Streupflicht gemäß § 93 StVO.OGH 2 Ob 130/06s, 29.06.2006
- Der Schädiger hat zu beweisen, dass ihm die objektive Übertretung der Schutznorm nicht als schutzbezogenes Verhaltensunrecht anzulasten ist.OGH 2 Ob 279/05a, 12.06.2006
- Erwägungen zum rechtmäßigen Alternativverhalten eines in Betracht kommenden Rückersatzpflichtigen sind im Rückersatzverfahren nicht von Amts wegen anzustellen. Hier: § 21 UVG, § 22 UVG.OGH 6 Ob 119/05a, 06.10.2005
- Hier: § 20 PMG.OGH 2 Ob 230/04v, 04.11.2004
- Der Geschädigte braucht bloß die objektive Übertretung einer Schutznorm durch den Schädiger zu beweisen. Dem Schädiger ist dann aber der Beweis oblegen, dass er sich entweder vorschriftsmäßig verhalten hat oder dass der Schaden auch im Falle vorschriftsmäßigen Verhaltens eingetreten wäre (rechtmäßiges Alternativverhalten) oder ihn an der Übertretung dieses Schutzgesetzes keine subjektive Sorgfaltswidrigkeit, also kein Verschulden, traf (hier: Unfall auf einer Sommerrodelbahn).OGH 7 Ob 276/03v, 14.01.2004
- Hier: § 11 StVO.OGH 2 Ob 36/00h, 23.11.2000
- Hier: § 17 StVO.OGH 2 Ob 218/98t, 23.09.1999
- Der Schädiger den Beweis dafür zu erbringen hat, dass ihn an der Übertretung des Schutzgesetzes kein Verschulden trifft.OGH 2 Ob 76/97h, 02.09.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112234 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 91.
- OGH 1 Ob 44/26s, 28.04.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 237/24g, 24.02.2026, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 24/24v, 21.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 126/25f, 29.07.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 37/25t, 03.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 27/25x, 25.03.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 191/24p, 12.12.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 104/24m, 25.09.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 60/23y, 19.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 121/23g, 27.08.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie müssen beweisen, dass sich der Schädiger in der konkreten Lage nur auf eine bestimmte Weise rechtmäßig hätte verhalten dürfen und dass er sich tatsächlich anders verhalten hat. Dieses Gebot kann sich aus einer Rechtsvorschrift oder aus dem Vertrag ergeben. Die Beweislastregel hilft Ihnen weder bei dieser Ableitung noch beim Zusammenhang zwischen Verhalten und Schaden.
Auch wer eine Schutzvorschrift übertreten hat, haftet nicht, wenn der Schaden auch sonst eingetreten wäre, wenn auch auf anderem Weg und in anderer Weise. Dass es so gekommen wäre, muss aber der Schädiger beweisen.