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Haftet jemand auch für unvorhersehbare Folgen einer Vorschriftsverletzung?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Schädiger, Hauseigentümer, Bauherren
Wer eine Schutzvorschrift übertreten hat, haftet auch dann, wenn der konkrete Schaden im Einzelfall nicht vorhersehbar war. Ein Beispiel ist der Einsturz einer Feuermauer durch einen Orkan. Der Zusammenhang zwischen Verstoß und Schaden muss nicht mit voller Strenge nachgewiesen werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (30 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Wer eine Schutzvorschrift übertreten hat, haftet auch dann, wenn im einzelnen Falle die aus der Verbotsübertretung entstehende Beschädigung (Einsturz einer Feuermauer durch Orkan) nicht voraussehbar war. Die Kausalität muss nicht mit voller Strenge nachgewiesen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027462 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 30.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Verletzte Schutzvorschrift und Verschulden

Auch wer eine Vorschrift verletzt hat, die Schäden verhindern soll, haftet dafür nicht ohne weiteres. Es muss ihn zusätzlich ein Verschulden treffen.

günstig für Schädiger Rechtmäßiges Alternativverhalten und Beweislast

Auch wer eine Schutzvorschrift übertreten hat, haftet nicht, wenn der Schaden auch sonst eingetreten wäre, wenn auch auf anderem Weg und in anderer Weise. Dass es so gekommen wäre, muss aber der Schädiger beweisen.

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