Zum Inhalt springen

Gilt ein Vergleich auch für Dinge, an die niemand dachte?

betrifft Vertragspartner, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Kläger, Beklagter
Ein allgemein gehaltener Vergleich erfasst auch Fälle, an die Sie beim Abschluss nicht gedacht haben. Er erfasst aber nicht das, woran Sie damals gar nicht denken konnten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1935, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (63 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1935)

Der allgemeine Vergleich erstreckt sich auch auf Fälle, an die die Parteien nicht gedacht haben, aber nicht auf solche, an die sie nicht denken konnten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 25 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032453 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 63.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Reichweite eines Vergleichs
Vertragsrecht · Auflösungsvergleich und alle Ansprüche
Vertragsrecht · Umfang der Streitbereinigung im Vergleich
Vertragsrecht · Beweislast nach einem allgemeinen Vergleich
Vertragsrecht · Vergleich bei Beendigung eines Dauerverhältnisses