Kann ich einen erledigten Punkt im zweiten Anlauf neu aufwerfen?
betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Hat das Rechtsmittelgericht bei der Aufhebung bestimmte Fragen auf Grundlage des Sachverhalts bereits abschließend entschieden, können diese auch mit neuen Tatsachen nicht mehr in Zweifel gezogen werden. Abschließend erledigte Streitpunkte dürfen im fortgesetzten Verfahren nicht mehr aufgerollt werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 31.08.2026 (109 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Die Beantwortung jener Fragen, die vom Rechtsmittelgericht, das die Aufhebung verfügt hat, auf der Grundlage des gegebenen Sachverhalts bereits abschließend entschieden wurden, kann aufgrund neuer Tatsachen nicht mehr in Zweifel gezogen werden. Abschließend erledigte Streitpunkte können im fortgesetzten Verfahren somit nicht mehr aufgerollt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Aufteilungsverfahren, in dem nur noch die erforderlichen Tatsachen für die Ausmessung der Ausgleichszahlung zu ergänzen waren, während die Fragen zur Zuweisung der Liegenschaft und Rückgängigmachung der Schenkung bereits abschließend im ersten Rechtsgang erledigt worden waren.OGH 1 Ob 36/24m, 25.06.2024
- Hier: Qualifikation der „Umschaltsoftware“ und des „Thermofensters“ als gemäß Art 5 Abs 2 VO 715/2007/EG unzulässige Abschalteinrichtungen.OGH 9 Ob 65/22g, 28.06.2023
- Hier: Zur dreijährigen Verjährungsfrist nach § 1489 ABGB.OGH 6 Ob 118/22d, 22.06.2022
- Ein abschließend erledigter Streitpunkt liegt vor, wenn über einen Anspruch, eine Einwendung oder einen Rechtsgrund endgültig abgesprochen wurde.OGH 8 Ob 38/17x, 30.05.2017
- Diese Grundsätze gelten auch im Verfahren außer Streitsachen.OGH 1 Ob 33/17k, 27.02.2017
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- Welche Verfahrensergebnisse im Aufhebungsbeschluss als abschließend erledigt angesehen wurden, ist zwangsläufig einzelfallabhängig.OGH 8 Ob 38/14t, 30.10.2014
- Eine Durchbrechung dieses Grundsatzes wird nur für Tatsachen anerkannt, die erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung im vorangegangenen Rechtsgang entstanden sind.OGH 10 ObS 55/13f, 28.05.2013
- Diese inhaltliche Beschränkung gilt auch nach Aufhebungsbeschlüssen wegen des Vorliegens von Feststellungsmängeln. Die Verfahrensergänzung ist auf den durch die Aufhebung betroffenen Teil einzugrenzen.OGH 10 ObS 55/13f, 28.05.2013
- Das gilt auch für den Nebenintervenienten, weil er den Rechtsstreit in der Lage annehmen muss, in der er sich zum Zeitpunkt seines Beitritts befindet.OGH 9 Ob 25/08d, 05.08.2009
- Vom Berufungsgericht in einem Aufhebungsbeschluss abschließend erledigte Streitpunkte können im fortgesetzten Verfahren nicht mehr aufgerollt werden, bezüglich der schon erledigten und entscheidungsreifen Sachanträge kommt ein neues Vorbringen nicht mehr in Frage.OGH 8 Ob 6/09d, 30.07.2009
- Auf einzelne Beweiswürdigungsüberlegungen im Rahmen einer umfassend unter Einbeziehung aller maßgeblichen Umstände des Falls vorzunehmenden Abwägung lässt sich die auf einzelne Anspruchsgrundlagen oder anspruchsvernichtende oder - hemmende Einwendungen bezogene voranstehende Regel nicht anwenden.OGH 4 Ob 129/08m, 23.09.2008
- Hier: Dienstnehmereigenschaft des Beklagten.OGH 9 ObA 54/08v, 07.05.2008
- Hier: Aktivlegitimation als erledigter Streitpunkt.OGH 8 Ob 17/08w, 28.02.2008
- Den Parteien ist es zwar nicht verwehrt, in dem nach einem Aufhebungsbeschluss nach § 496 Abs 1 Z 3 ZPO fortgesetzten Verfahren - das in der Regel in den Stand vor Schluss der Verhandlung erster Instanz zurücktritt - wieder grundsätzlich alle ihnen im erstinstanzlichen Verfahren bis dahin zustehenden Befugnisse wahrzunehmen, jedoch nur insoweit, als die aufhebende Instanz einen bestimmten „Streitpunkt" auf Grund des gegebenen Sachverhalts nicht bereits abschließend entschieden hat.OGH 8 Ob 121/07p, 28.02.2008
- Die (unzutreffende) eine rechtliche Beurteilung darstellende Auslegung des Inhalts der vom Rekursgericht (im ersten Rechtsgang) wiedergegebenen Urkunden stellt keinesfalls einen solchen „abschließend erledigten Streitpunkt" dar.OGH 8 Ob 92/07y, 22.11.2007
- Hier wurde bereits abschließend über bestimmte Streitpunkte im Revisionsverfahren entschieden.OGH 7 Ob 99/06v, 13.09.2006
- Hier: War das fortgesetzte Verfahren auf die Schadenshöhe als den vom Feststellungsmangel und der Aufhebung ausdrücklich betroffenen Teil des erstgerichtlichen Verfahrens und Urteils beschränkt, kann die Frage eines Mitverschuldens als auf Grund des gegebenen Sachverhalts bereits abschließend erledigter Streitpunkt nicht wieder aufgerollt werden.OGH 1 Ob 238/05i, 07.03.2006
- Hier: Qualifizierung als Vergleich.OGH 1 Ob 35/04k, 25.06.2004
- Stellt hingegen die rechtliche Beurteilung durch das Berufungsgericht keinen "abschließend erledigten Streitpunkt" dar, der nicht wieder aufgerollt werden könnte, ist erst der Oberste Gerichtshof dazu befugt, diese Rechtsfrage abschließend zu lösen.OGH 1 Ob 35/04k, 25.06.2004
- Das Verfahren im zweiten Rechtsgang ist stets auf den von der Aufhebung ausdrücklich betroffenen Teil zu beschränken.OGH 7 Ob 126/04m, 16.06.2004
- Es sei denn, es handelte sich um Tatsachen, die erst nach Schluss der Verhandlung im ersten Rechtsgang neu entstanden wären.OGH 1 Ob 274/99x, 27.10.1999
- In einem Aufhebungsbeschluss des Gerichtes zweiter Instanz kann eine Frage grundsätzlich nur für dieses Gericht abschließend erledigt werden, weil die dem Aufhebungsbeschluss zugrundeliegende Rechtsansicht auch noch im zweiten Rechtsgang bekämpft werden könnte.OGH 7 Ob 300/98p, 14.07.1999
- Nur unter den Voraussetzungen des § 530 ZPO könnte diese Frage wieder aufgerollt werden.OGH 4 Ob 1007/96, 26.02.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042031 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
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- OGH 1 Ob 130/25m, 11.11.2025, Fall aus Oberösterreich
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- OGH 3 Ob 122/25z, 24.09.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 45/25s, 23.09.2025, Fall aus Wien
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Im Gesetz
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