Bindet ein Urteil über einen kleinen Teilbetrag den späteren Prozess?
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (50 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Gültigkeit einer letztwilligen Verfügung als Vorfrage im Verfahren über das ErbrechtOGH 2 Ob 51/24z, 23.04.2024
- Hier: Zur Bindungswirkung eines Räumungsurteils.OGH 1 Ob 94/23i, 27.06.2023
- Hier: Prüfung der Frage, ob und wieviele Schwerarbeitsmonate im betreffenden Zeitraum vorliegen, als – keine eine Bindungswirkung auslösende – Vorfrage für das Bestehen eines Feststellungsanspruchs nach § 247 Abs 2 ASVG.OGH 10 ObS 113/22y, 18.10.2022
- Hier: Daher schadet es auch nicht, wenn am Prozess nicht alle Miteigentümer der betroffenen Liegenschaft beteiligt sind.OGH 6 Ob 107/19g, 24.10.2019
- Verletzung der Schadensminderungspflicht ist nur Vorfrage.OGH 2 Ob 164/17g, 22.03.2018
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- Hier: Zentrale Frage der Kausalität in dem aufgrund der Wiederaufnahmsklage beseitigten Urteil nur vorfrageweise beurteilt.OGH 2 Ob 14/15w, 18.02.2015
- Die Rechtskraft einer Entscheidung erstreckt sich nicht auf die Beurteilung von Vorfragen.OGH 4 Ob 173/08g, 18.11.2008
- Eine prozessrechtliche Bindungswirkung im Sinn einer Bindung an den im Vorprozess festgestellten Verteilungsplan ist zu verneinen (hier: Nach den Bestimmungen der §§ 155, 156 VersVG aufgestellten Verteilungsplanes).OGH 7 Ob 56/06w, 20.12.2006
- Die Entscheidungsgründe sind für sich allein aber nicht der Rechtskraft fähig. Der Spruch über die Kosten eines Vorprozesses kann keine Bindungswirkung hinsichtlich des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtes oder Rechtsverhältnisses entfalten. Die Begründung der Kostenentscheidung dient nicht zur Abgrenzung des dem Vorverfahren zugrundeliegenden maßgebenden Sachverhalts.OGH 6 Ob 61/05x, 06.10.2005
- Hauptfrage in einem Anfechtungsprozess gemäß § 106 Abs 2 ArbVG ist, ob das Arbeitsverhältnis durch die Entlassungserklärung aufgelöst wurde oder aber - wegen der Rückwirkung einer erfolgreichen Anfechtung - als fortbestehend anzusehen ist. Als (bloße) Vorfragen zu beurteilen sind hingegen, ob ein gesetzlicher Anfechtungsgrund (hier: Sozialwidrigkeit) vorliegt und ob der Arbeitnehmer keinen Entlassungsgrund gesetzt hat.OGH 9 ObA 104/04s, 13.10.2004
- Für die Beurteilung der Qualität als Hauptfrage kommt es ausschlaggebend darauf an, ob ein bestimmtes Rechtsverhältnis als Ganzes Gegenstand der Entscheidung im ersten Prozess gewesen ist.OGH 8 ObA 87/99y, 26.08.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042554 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 50.
- OGH 5 Ob 141/25h, 18.12.2025, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 151/24z, 12.08.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 4 Ob 45/24g, 18.03.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 8 Ob 118/24x, 05.12.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 94/23v, 19.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 103/22s, 26.01.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 15/22b, 27.06.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 120/20t, 24.02.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 6/21d, 24.02.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 23/20w, 27.02.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Hat ein Gericht in einem früheren Verfahren nur vorab über den Grund eines Anspruchs entschieden, wirkt das nur in jenem Verfahren. Klagen Sie später aus demselben Rechtsgrund neu, wird der Grund noch einmal geprüft.
Ja, das ist möglich. Auch wenn Sie im neuen Verfahren etwas anderes verlangen, kann das Gericht an das frühere Urteil gebunden sein, wenn dieselben Parteien beteiligt sind, derselbe Sachverhalt zugrunde liegt und beide Verfahren so eng zusammenhängen, dass sie nicht widersprüchlich entschieden werden dürfen. Eine im Vorverfahren nur nebenbei beantwortete Frage bindet dagegen nicht.