Muss mich der Verhandlungspartner warnen, wenn noch kein Vertrag besteht?
günstig für Verhandlungspartner betrifft Käufer, Verkäufer, Unternehmer, Konsumenten, Bauherren
Wer erkennt, dass sich sein Verhandlungspartner im Vertrauen auf eine Erklärung bereits selbst verpflichtet, muss ihn warnen und aufklären. Diese Rücksicht bindet aber niemanden vorzeitig an die Verhandlungen: Beide Seiten dürfen weiterhin ohne Angabe von Gründen abspringen. Unter Umständen muss man den anderen aber darauf hinweisen, dass man sich noch nicht binden will.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 19.10.2023 (29 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Es bestehen Warnpflichten und Aufklärungspflichten, wenn erkennbar ist, dass der Verhandlungspartner im Vertrauen auf eine abgegebene Erklärung sich anschickt, selbst Verbindlichkeiten einzugehen. Die so geforderte Rücksichtnahme auf den Partner darf nicht zu einer vorzeitigen Bindung des Schutzpflichtigen an die Verhandlungen führen; im Verhandlungsstadium müssen die Parteien vielmehr grundsätzlich noch frei sein, die Fortsetzung der Verhandlungen zu verweigern und auch ohne nähere Angabe von Gründen vom Abschluss des Vertrages abzustehen. Der Partner ist aber doch unter Umständen darauf hinzuweisen, dass man noch keinerlei Bindung entstehen lassen will.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine Aufklärungspflicht, wenn bereits eine Vereinbarung für den Fall getroffen wurde, dass die Option nicht ausgeübt wird, weil diesfalls kein Grund zur Annahme besteht, dass der Kaufvertrag jedenfalls zustande kommt.OGH 8 Ob 121/22k, 21.11.2022
- Zu ersetzen ist nur der Vertrauensschaden. Daraus kann der Geschädigte verlangen, so gestellt zu werden, wie er stünde, wenn er ordnungsgemäß aufgeklärt worden wäre.OGH 4 Ob 11/21b, 23.02.2021
- Bei der Beurteilung im Einzelfall ist nach den jeweils konkreten Umständen restriktiv vorzugehen.OGH 4 Ob 11/21b, 23.02.2021
- Im vorliegenden Fall hat es der beklagte Rechtsanwalt sorgfaltswidrig unterlassen, die Klägerin so rechtzeitig davon zu verständigen, dass er ihre Vertretung nicht übernehme, dass sie noch Gelegenheit gehabt hätte, vor Ablauf der Verjährungsfrist rechtzeitig einen anderen Rechtsanwalt mit der klagsweisen Geltendmachung ihrer Ansprüche zu beauftragen.OGH 4 Ob 141/12g, 28.11.2012
- Entscheidend ist, ob der Vertrauende nach der Verkehrsauffassung in der gegebenen Situation im Hinblick auf das Gewicht der von ihm getätigten Aufwendungen bzw der von ihm eingegangenen Verbindlichkeiten einen Hinweis auf das weitere Fehlen jeglicher Bindung erwarten durfte.OGH 3 Ob 7/07m, 31.01.2007
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- Die Haftung aus dem Rechtstitel der culpa in contrahendo setzt einen Vertrauenstatbestand voraus, an den angesichts der grundsätzlichen Handlungsfreiheit im Verhandlungsstadium besondere Anforderungen zu stellen sind. Diese sind etwa dann erfüllt, wenn sich der Schutzpflichtige schon so verhält, als ob der Vertrag bereits abgeschlossen wäre, oder den Vertragspartner auffordert, mit dem Erbringen der im künftigen Vertrag vorgesehenen Leistungen zu beginnen, oder vom Verhandlungspartner ein Verhalten fordert, das nach den Begleitumständen nur im Hinblick auf einen Vertragsabschluss sinnvoll und gerechtfertigt ist, oder den getätigten Dispositionen zustimmt.OGH 2 Ob 160/06b, 21.12.2006
- Im Sinne des Grundsatzes der Abschlussfreiheit kann in der Regel kein Partner, solange die Vertragsverhandlungen andauern, darauf vertrauen, dass der andere den Vertrag abschließen wird. Wer unter solchen Umständen bereits im Hinblick auf den in Aussicht genommenen Vertrag Aufwendungen macht, tut das auf eigenes Risiko.OGH 10 Ob 10/05a, 22.03.2005
- Grundloses Abstehen vom Vertragsabschluss kann ausnahmsweise ersatzpflichtig machen, wenn ein Teil beim anderen die Überzeugung herbeigeführt hatte, der Vertrag werde mit Sicherheit zustandekommen, der Abschluss sei nur noch eine Formsache. Dies gilt besonders dann, wenn dem Erklärenden erkennbar ist, dass sein Partner im Vertrauen auf seine betreffenden Äußerungen Aufwendungen macht beziehungsweise wirtschaftliche Dispositionen trifft.OGH 7 Ob 204/02d, 25.09.2002
- Hier: Erkennbare Vertrauensdisposition - Frage des Einzelfalls.OGH 8 ObA 176/00s, 13.07.2000
- Der mögliche, weil dem Käufer bei Nichterfüllung bestimmter Vertragspflichten des Verkäufers freigestellte Vertragsrücktritt kann die Haftung des Verkäufers wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten nicht beseitigen.OGH 4 Ob 2292/96d, 17.09.1996
- Das "In-Sicherheit-Wiegen" des anderen Teiles macht dann ersatzpflichtig, wenn der Schutzpflichtige selbst noch gar nicht fest zum Vertragsabschluss entschlossen war, aber erkennen kann, dass der Partner im Vertrauen auf seinen ernstlichen Abschlusswillen Aufwendungen macht.OGH 4 Ob 571/95, 24.10.1995
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 259/91, 29.01.1992
- Die Beteiligten haben die Verpflichtung, einander Umstände mitzuteilen, die einem gültigen Vertragsabschluss entgegenstehen.OGH 4 Ob 515/91, 28.05.1991
- Hier: Hinweis, der Vertrag bedürfe noch einer Genehmigung, welche nicht bloß Formsache sei.OGH 2 Ob 506/86, 10.02.1987
- Insbesondere muss der andere Teil über den Umfang der Vertretungsmacht des die Verhandlungen führenden Vertreter hingewiesen werden und der Partner auch darauf hingewiesen werden, dass man noch keinerlei Bindung entstehen lassen wolle.OGH 3 Ob 504/83, 13.04.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014680 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 29.
- OGH 5 Ob 149/23g, 19.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 121/22k, 21.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 11/21b, 23.02.2021, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 17/19z, 26.04.2019, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 869
- ABGB § 874
- ABGB § 878
- ABGB § 932 · Rechte aus der Gewährleistung
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
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