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Wann gilt eine Handlung als amtliche Tätigkeit des Staates?

betrifft Geschädigte, Bürger, Behörden, Organe
Eine Handlung zählt zur amtlichen Tätigkeit, wenn sie dazu dient, ein hoheitliches Ziel zu erreichen. Sie muss inhaltlich und äußerlich eng genug mit den Aufgaben der Behörde zusammenhängen. Nur dann kommt eine Haftung des Rechtsträgers dafür in Betracht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 22.04.2026 (41 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Eine Tätigkeit im Sinne des § 1 AHG liegt dann vor, wenn das faktische Handeln im Dienste der Erreichung der eigentlichen hoheitlichen Zielsetzung steht und einen hinreichend engen inneren und äußeren Zusammenhang mit hoheitlichen Aufgaben aufweist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 29 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049897 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 41.

Genannte Normen

AHG §1 Abs1 Ba

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