Zum Inhalt springen

Wann ist eine Rechtsansicht der Behörde nicht mehr vertretbar?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Bürger, Behörden, Unternehmer
Eine Rechtsansicht ist jedenfalls dann nicht mehr vertretbar, wenn die anzuwendende Bestimmung eindeutig ist und es dazu obendrein bereits Entscheidungen des Höchstgerichts gibt. In einem solchen Fall kann sich die Behörde nicht darauf berufen, die Rechtslage sei zweifelhaft gewesen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Unvertretbar ist die Rechtsansicht jedenfalls dann, wenn die anzuwendende gesetzliche Bestimmung eindeutig ist und zudem höchstrichterliche Rechtsprechung zur Verfügung steht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049969 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 19.

Genannte Normen

AHG §1 Ca; AHG §1 Abs1 Ca

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Höhere Gewalt bei Naturereignissen

Nur ein unabwendbares Naturereignis ist höhere Gewalt. Es muss entweder überhaupt nicht zu verhindern sein oder auch mit äußerster, den Umständen angemessener Sorgfalt und zumutbaren Mitteln in seinen Auswirkungen nicht abzuwenden sein. Es muss außergewöhnlich sein und darf nicht mit einer gewissen Regelmäßigkeit vorkommen.

günstig für Schädiger Uneinbringliche Forderung als Schaden

Nein. War die Forderung ohnehin uneinbringlich, liegt kein Schaden vor. Wer den Staat wegen eines Fehlers seiner Organe in Anspruch nimmt, muss daher auch beweisen, dass er sein Geld sonst tatsächlich bekommen hätte. Der Verlust einer einbringlichen Forderung ist dagegen sehr wohl ein Schaden.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Unvertretbare Rechtsansicht eines Fachmanns
Verfahrensrecht · Vertretbare Rechtsansicht und Verschulden
Schadenersatz · Vertretbarer Rechtsirrtum der Behörde
Wettbewerb · Zwei Stufen der Vertretbarkeitsprüfung
Schadenersatz · Vertretbarkeit bei unklarer Rechtslage