Braucht der Bescheid für das Grundbuch eine Bestätigung der Rechtskraft?
betrifft Grundstückskäufer, Verkäufer, Landwirte, Notare
Ja. Ist eine behördliche Genehmigung Voraussetzung für die Eintragung, muss der Bescheid mit einer Bestätigung der Rechtskraft versehen sein; dasselbe gilt für Bescheide, mit denen nachgewiesen wird, dass keine Genehmigung nötig ist. Ein Hinweis in der Rechtsmittelbelehrung oder ein Stempel ohne Unterschrift genügt nicht. Fehlt die Bestätigung, wird Ihr Antrag abgewiesen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 20.11.2025 (29 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Genehmigungen von Verwaltungsbehörden, die Voraussetzung einer bücherlichen Eintragung sind, müssen mit der Bestätigung der Rechtskraft versehen sein. Gleiches gilt für Bescheide, mit denen dem Grundbuchsgericht nachzuweisen ist, dass ein zu verbüchernder Erwerbsvorgang keiner behördlichen Genehmigung - etwa einer Genehmigung der Grundverkehrsbehörde oder der Ausländergrundverkehrskommission - bedarf. Eine solche Rechtskraftbestätigung entzieht sich, einer Nachprüfung durch das Grundbuchsgericht (so schon 5 Ob 1134/94); umgekehrt hat aber auch das Grundbuchsgericht bei Fehlen einer Rechtskraftbestätigung von sich aus keine Erwägungen über die Anfechtbarkeit eines verwaltungsbehördlichen Genehmigungsbescheides anzustellen, weil das Grundbuchsverfahren keine Möglichkeit für diesbezügliche Erhebungen bietet; das Grundbuchsgericht hat sich weiters nicht auf Spekulationen darüber einzulassen, ob ein Bescheid noch durch ein ordentliches Rechtsmittel angefochten werden kann, sondern muss eine eigene Erklärung der Behörde über die Rechtskraft verlangen; eine den Entscheidungsgründen angefügte Rechtsbelehrung über die gesetzlichen Anfechtungsmöglichkeiten reicht nicht aus.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Bestätigung nach § 25a Abs 2 TGVG.OGH 5 Ob 32/12k, 20.03.2012
- Hier: Bescheid der Agrarbehörde nach § 33 Abs 2 lit c Z 2 TirFLG.OGH 5 Ob 60/11a, 26.05.2011
- Eine Bestätigung der Rechtskraft durch die Verwaltungsbehörde wird regelmäßig als die Gerichte bindend erachtet. Davon zu unterscheiden ist aber die Frage der Beurteilung, ob eine Rechtskraftbestätigung der bescheiderlassenden Verwaltungsbehörde überhaupt vorliegt.OGH 5 Ob 115/10p, 21.10.2010
- Eine Planbescheinigung nach § 39 VermG muss als Voraussetzung für Grundbuchshandlungen mit einer formgültigen Rechtskraftbestätigung versehen sein.OGH 5 Ob 115/10p, 21.10.2010
- Hier: Durch den Hinweis auf die vom Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 26. 5. 2000 GZ 2000/02/0104 vertretene Ansicht zur Rechtsqualität der Negativbestätigung nach § 18 Krnt GVG 2002 wird in diesem Zusammenhang keine Rechtsfrage von der Qualität des § 62 Abs 1 AußStrG aufgezeigt.OGH 5 Ob 222/09x, 10.11.2009
Alle 22 Ergänzungen anzeigen
- Bei einer Negativbestätigung nach §§ 18, 20 Krnt GVG 2002 ist der Nachweis ihrer Rechtskraft erforderlich (so schon 5 Ob 169/07z).OGH 5 Ob 222/09x, 10.11.2009
- Hier: Notwendiger Nachweis der Rechtskraft eines Enteignungsbescheids.OGH 5 Ob 234/08k, 10.02.2009
- Wird eine Rechtskraftbestätigung in Form einer Beglaubigung nach § 18 Abs 4 AVG nicht den Erfordernissen des § 4 BeglV gerecht, ist eine bindende Rechtskraftbestätigung zu verneinen (hier: Fehlen der Fertigungsklausel und der Nennung des Genehmigenden).OGH 5 Ob 204/08y, 13.01.2009
- Das Fehlen der Bindungswirkung der Rechtskraftbestätigung ist dem gänzlichen Fehlen der Rechtskraftbestätigung gleichzusetzen und führt daher zur Abweisung des Grundbuchsgesuchs.OGH 5 Ob 204/08y, 13.01.2009
- Ob die Rechtskraftbestätigung - als Voraussetzung für die Bindung an diese - von der zuständigen Behörde erteilt wurde, ist vom Grundbuchsgericht zu prüfen.OGH 5 Ob 204/08y, 13.01.2009
- Der bloße Stempelaufdruck „Bescheid rechtskräftig" ohne Unterschrift des bestätigenden Organs beziehungsweise ohne Bestätigungsvermerk weist nicht die Qualität eines behördlichen Aktes auf.OGH 5 Ob 206/08t, 21.10.2008
- Jede Bindung der Zivilgerichte an Entscheidungen der Verwaltungsbehörde setzt deren Rechtskraft voraus.OGH 5 Ob 118/08a, 03.06.2008
- Eine Rechtskraftbestätigung einer Verwaltungsbehörde ist einer Nachprüfung durch das Grundbuchsgericht nicht zugänglich, umgekehrt hat das Grundbuchsgericht bei Fehlen einer Rechtskraftbestätigung auch keine Erwägungen über die Anfechtbarkeit eines verwaltungsbehördlichen Genehmigungsbescheids anzustellen.OGH 5 Ob 118/08a, 03.06.2008
- Eine den Entscheidungsgründen angefügte Rechtsbelehrung über das Fehlen weiterer gesetzlicher Anfechtungsmöglichkeiten reicht nicht aus, weil ein Bescheid überhaupt erst mit Zugang an die Parteien rechtswirksam werden kann und davor die Rechtskraft ausgeschlossen ist.OGH 5 Ob 118/08a, 03.06.2008
- Ist die Genehmigung einer Verwaltungsbehörde Voraussetzung einer bücherlichen Eintragung, muss diese in Rechtskraft erwachsen sein, welcher Umstand dem Grundbuchsgericht nachzuweisen ist.OGH 5 Ob 118/08a, 03.06.2008
- Die in der höchstgerichtlichen Judikatur verankerte Forderung nach Vorlage einer Rechtskraftbestätigung hängt nicht einmal davon ab, ob die entsprechenden landesgesetzlichen Regelungen über den Grundverkehr derartiges ausdrückliches vorschreiben.OGH 5 Ob 56/08h, 01.04.2008
- Der im Bescheid enthaltene Hinweis auf § 11 Abs 8 nö GVG 2007, wonach gegen diesen Bescheid kein ordentliches Rechtsmittel zulässig sei, bedeutet aber keine Behördenerklärung, dass der konkrete Genehmigungsbescheid bereits mit der Eigenschaft der Rechtskraft ausgestattet ist.OGH 5 Ob 56/08h, 01.04.2008
- Hier: Flurverfassungsrechtliche Genehmigung der Agrarbezirksbehörde.OGH 5 Ob 289/07x, 05.02.2008
- Es genügt eine gesonderte oder etwa auf dem die Eintragungsgrundlage bildenden Vertrag angebrachte Behördenerklärung, nach der - in einer jegliche Bedenken ausschließenden Art und Weise - bestätigt wird, dass der betreffende Genehmigungsbescheid keinem die Rechtskraft hemmenden Rechtszug mehr unterliegt.OGH 5 Ob 58/07a, 04.06.2007
- Agrarbehördliche Genehmigungen bedürfen einer Rechtskraftbestätigung.OGH 5 Ob 195/02s, 03.12.2002
- Diese Erwägungen haben auch im Exekutionsverfahren bei der Beurteilung einer nicht rechtskräftigen Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde zu gelten.OGH 3 Ob 282/01v, 24.04.2002
- Das Grundbuchsgericht hat bei Fehlen einer Rechtskraftbestätigung von verwaltungsbehördlichen Genehmigungen die Bewilligung zu versagen.OGH 5 Ob 78/99b, 13.04.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0099943 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 29.
- OGH 5 Ob 171/25w, 20.11.2025, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 173/22k, 08.11.2022, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 172/22p, 20.10.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 65/21a, 14.06.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 112/18h, 13.12.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 134/16s, 04.05.2017, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 179/16h, 23.01.2017
- OGH 5 Ob 221/15h, 22.03.2016, Fall aus Burgenland
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 183 · Erteilung des Zuschlages
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955) § 94
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