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Braucht der Bescheid für das Grundbuch eine Bestätigung der Rechtskraft?

betrifft Grundstückskäufer, Verkäufer, Landwirte, Notare
Ja. Ist eine behördliche Genehmigung Voraussetzung für die Eintragung, muss der Bescheid mit einer Bestätigung der Rechtskraft versehen sein; dasselbe gilt für Bescheide, mit denen nachgewiesen wird, dass keine Genehmigung nötig ist. Ein Hinweis in der Rechtsmittelbelehrung oder ein Stempel ohne Unterschrift genügt nicht. Fehlt die Bestätigung, wird Ihr Antrag abgewiesen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 20.11.2025 (29 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Genehmigungen von Verwaltungsbehörden, die Voraussetzung einer bücherlichen Eintragung sind, müssen mit der Bestätigung der Rechtskraft versehen sein. Gleiches gilt für Bescheide, mit denen dem Grundbuchsgericht nachzuweisen ist, dass ein zu verbüchernder Erwerbsvorgang keiner behördlichen Genehmigung - etwa einer Genehmigung der Grundverkehrsbehörde oder der Ausländergrundverkehrskommission - bedarf. Eine solche Rechtskraftbestätigung entzieht sich, einer Nachprüfung durch das Grundbuchsgericht (so schon 5 Ob 1134/94); umgekehrt hat aber auch das Grundbuchsgericht bei Fehlen einer Rechtskraftbestätigung von sich aus keine Erwägungen über die Anfechtbarkeit eines verwaltungsbehördlichen Genehmigungsbescheides anzustellen, weil das Grundbuchsverfahren keine Möglichkeit für diesbezügliche Erhebungen bietet; das Grundbuchsgericht hat sich weiters nicht auf Spekulationen darüber einzulassen, ob ein Bescheid noch durch ein ordentliches Rechtsmittel angefochten werden kann, sondern muss eine eigene Erklärung der Behörde über die Rechtskraft verlangen; eine den Entscheidungsgründen angefügte Rechtsbelehrung über die gesetzlichen Anfechtungsmöglichkeiten reicht nicht aus.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 22 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0099943 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 29.

Im Gesetz

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