Zum Inhalt springen

Prüft der Oberste Gerichtshof Steuerfragen in meinem Verfahren?

betrifft Mieter, Vermieter, Kläger, Beklagter
In Steuersachen hat der Oberste Gerichtshof keine leitende Aufgabe. Er greift daher nur ein, um grobe Beurteilungsfehler der Vorinstanzen zu korrigieren, und das nur aus Gründen der Rechtseinheit und Rechtssicherheit.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Mangels einer Leitfunktion in Steuersachen gemäß § 528 Abs 1 ZPO (hier in Verbindung mit § 37 Abs 3 Z 16 MRG) ist der Oberste Gerichtshof nur zur Korrektur grober Beurteilungsfehler der Vorinstanzen aus Gründen der Rechtseinheit und Rechtssicherheit berufen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113455 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 31.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Ermessensfehler vor dem Höchstgericht
Verfahrensrecht · Irrtum des Anlegers als Tatfrage
Verfahrensrecht · Erhebliche Rechtsfrage vor dem Höchstgericht
Schadenersatz · Beratungspflichten der Bank als Einzelfall
Verfahrensrecht · Schwere Verfahrensfehler von Amts wegen