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Muss ein Unternehmen das Urteil auch in Zeitungen veröffentlichen?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Unternehmer, Verbraucherschutzverbände
Ja, in der Regel. Wenn voraussichtlich nicht alle ehemaligen Kunden die Internetseite des Unternehmens noch einmal aufsuchen, genügt eine Veröffentlichung dort nicht. Nur eine zusätzliche Veröffentlichung in gedruckten Medien stellt sicher, dass die ehemaligen Kunden von der Entscheidung erfahren.

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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Suchen voraussichtlich nicht alle ehemaligen Kunden eines Unternehmens, die ein objektives Interesse an der Information über dessen bedenkliche Geschäftspraktiken bei Vertragsabschlüssen haben, neuerlich die Internetseiten dieses Unternehmens auf, so ist ein Unterlassungsurteil im Regelfall nicht nur dort zu veröffentlichen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123550 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 14.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Werbung mit früheren Preisen

Auch Schweigen kann unlauter oder irreführend sein, wenn nach den Gepflogenheiten des Geschäftslebens eine Aufklärung zu erwarten ist. Wirbt ein Unternehmen aber mit dem Vergleich zu seinem eigenen früheren Preis, muss es diese Preise dem Publikum nicht nachweisen.

günstig für Unternehmer Zweite Verbandsklage gegen sinngleiche Klauseln

Nein. Besteht bereits ein Unterlassungsgebot, das auch sinngleiche Klauseln erfasst, fehlt für eine weitere Verbandsklage das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die neuen Klauseln damit sinngleich sind. Der Verband verfügt dann schon über einen ausreichenden Exekutionstitel; auf Einwand ist die Sinngleichheit zu prüfen.

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