Zählen die Erläuterungen zu einem Gesetz mit?
betrifft Kläger, Beklagter, alle von einer Regelung Betroffenen
Die Unterlagen aus dem Gesetzgebungsverfahren dürfen erst herangezogen werden, wenn die Ausdrucksweise des Gesetzes selbst zweifelhaft ist. Ist die Formulierung klar, kommt es auf diese Materialien nicht an.
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 11.04.2025 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Die Gesetzesmaterialien können erst dann zur Auslegung einer Gesetzesbestimmung herangezogen werden, wenn die Ausdrucksweise des Gesetzes selbst zweifelhaft ist (SZ 39/103; SZ 22/1 vgl 41/119 ua). (siehe VwGH 27.10.1972, 836/72)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Gesetzesmaterialien zu § 879a Satz 1 ABGB.OGH 10 Ob 17/26m, 21.04.2026
- Hier: Zu den Materialien des ZIAG (BGBl. I Nr. 110/2025) im Zusammenhang mit § 879a ABGB.OGH 10 Ob 14/26w, 24.03.2026
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008800 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 22.
- OGH 4 Ob 179/24p, 11.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 115/24f, 28.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 183/24h, 18.12.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 6 Ob 193/23k, 20.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 80/23b, 19.12.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 26/23y, 31.05.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 140/22b, 12.10.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 13/21h, 29.04.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 112/18d, 30.04.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 57/15p, 28.06.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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