Was heißt es, wenn etwas schriftlich sein muss?
betrifft Konsument, Unternehmer, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Schriftlichkeit bedeutet im Allgemeinen, dass unterschrieben werden muss, außer das Gesetz sieht ausdrücklich eine Ausnahme vor. Aus dem Schriftstück müssen der Inhalt der Erklärung und die Person, von der sie stammt, hinreichend verlässlich hervorgehen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Das Gebot der Schriftlichkeit bedeutet im allgemeinen "Unterschriftlichkeit", es sei denn, das Gesetz sieht ausdrücklich eine Ausnahme vor. Das Erfordernis der Schriftform soll gewährleisten, dass aus dem Schriftstück der Inhalt der Erklärung, die abgegeben werden soll, und die Person, von der sie ausgeht, hinreichend zuverlässig entnommen werden können.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zum Schriftlichkeitserfordernis des § 32 Abs 1 VBG 1948.OGH 8 ObA 101/21t, 30.08.2022
- Hier: Kündigung durch den Mieter gemäß § 33 Abs 1 MRG.OGH 8 Ob 102/16g, 28.03.2017
- Im Anwendungsbereich des MRG genügte die bloße Textform ohne Unterschrift in Fällen, in denen es nur um die Erfüllung von Informationspflichten ging. Davon zu unterscheiden ist aber die Abgabe von Willenserklärungen.OGH 8 Ob 102/16g, 28.03.2017
- Nur im Einzelfall kann einem gesetzlichen Schriftlichkeitsgebot auch ohne Unterfertigung einer Erklärung entsprochen werden; die Zulässigkeit derartiger Ausnahmen richtet sich nach dem Zweck des jeweiligen Formgebots.OGH 8 Ob 102/16g, 28.03.2017
- Der Formzweck der Schriftlichkeit der Kündigung einer Arbeitsvertragspartei liegt wesentlich im Bedürfnis des Empfängers, das Kündigungsschreiben des anderen Vertragsteils physisch in Händen zu haben.OGH 9 ObA 110/15i, 28.10.2015
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- Hier: Schriftform nach § 156a Abs 2 IO: An eine solch qualifizierte Mahnung werden hohe Anforderungen gestellt, da der Normzweck darin besteht, den Schuldner eindringlich auf die drohenden schweren Folgen seines Verzugs hinzuweisen.OGH 3 Ob 104/14m, 21.08.2014
- Eine vom Bürgen eigenhändig unterschriebene Bürgschaftserklärung, die er dem Gläubiger per Telefax übermittelt, erfüllt die Voraussetzungen des Formgebots des § 1346 Abs 2 ABGB.OGH 9 Ob 41/12p, 31.07.2013
- Auch wenn man iSd § 886 dritter Satz ABGB ein Telefax der Nachbildung einer eigenhändigen Unterschrift auf mechanischem Weg gleichsetzt, so ist nicht bekannt, dass ein Telefax auch im privaten rechtsgeschäftlichen Verkehr für den Abschluss von schriftformgebundenen Geschäftstypen wie einer Bürgschaft derart Verbreitung gefunden hätte, dass es als im Geschäftsverkehr allgemein verkehrsübliche Abschlussform angesehen werden könnte.OGH 9 Ob 41/12p, 31.07.2013
- Zum Schriftformgebot nach § 29 ArbVG und der Paraphierung einer Betriebsvereinbarung.OGH 9 ObA 153/12h, 29.01.2013
- Hier: Schriftform nach § 16 Abs 1 Z 5 MRG.OGH 5 Ob 133/10k, 23.09.2010
- Schriftlichkeit liegt nur dann vor, wenn der Text der Erklärung auch mit der eigenhändigen Unterschrift des Erklärenden versehen ist.OGH 5 Ob 133/10k, 23.09.2010
- „Unterschriftlichkeit“ erfordert in der Regel die eigenhändige Unterschrift unter dem Text.OGH 8 ObA 63/09m, 22.09.2010
- Hier: Schriftformgebot in Kollektivvertrag für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses.OGH 9 ObA 78/08y, 20.08.2008
- Für die in § 10 Abs 4 MRG geforderte schriftliche Anzeige ist die Mitteilungsform durch Telefax ausreichend, um der drohenden Präklusion des Anspruchs zu begegnen, wenn das Faxschreiben die eigenhändige, ebenfalls fernkopierte Unterschrift des Mieters trägt.OGH 5 Ob 207/02f, 05.11.2002
- Nicht nur bei Verträgen, sondern auch bei einseitigen Erklärungen erfordert Schriftlichkeit in der Regel - es sei denn, das Gesetz sieht ausdrücklich eine Ausnahme vor, - beiderseitige Unterschriftlichkeit.OGH 1 Ob 358/99z, 28.04.2000
- Mit der teleologischen Reduktion von Formvorschriften muss äußerst behutsam umgegangen werden.OGH 5 Ob 77/98d, 26.05.1998
- Befristungsvereinbarung muss von beiden Parteien des Mietvertrages, also auch vom Vermieter, unterschrieben sein. Die teleologische Reduktion von Formvorschriften ist mit größter Vorsicht zu handhaben.OGH 5 Ob 2085/96w, 14.05.1996
- Im Anwendungsbereich der CMR ist das Schriftlichkeitsgebot nicht im Sinne der "Unterschriftlichkeit" zu verstehen.OGH 6 Ob 512/96, 26.04.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017221 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 28.
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- OGH 3 Ob 188/25f, 17.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 74/24a, 27.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 57/23g, 24.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 182/22h, 21.12.2022
- OGH 8 ObA 101/21t, 30.08.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 5/20y, 24.04.2020, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 102/16g, 28.03.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 71/16a, 29.09.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 886
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 29 · Begriff
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 3 · Rücktrittsrecht
- KSchG § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
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