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Darf ich ein Gespräch mit dem Chef heimlich aufnehmen?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Wer ein geschäftliches Gespräch unter vier Augen ohne Zustimmung des anderen auf Tonband aufnimmt, handelt rechtswidrig. Nimmt ein Angestellter in einer Vertrauensposition ein Gespräch mit dem Arbeitgeber heimlich auf, macht ihn das des Vertrauens unwürdig. Das kann eine Entlassung rechtfertigen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 03.07.2025 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Die Tonbandaufnahme einer geschäftlichen Besprechung unter vier Augen ohne Zustimmung des Gesprächspartners ist rechtswidrig. Die heimliche Aufnahme eines Gespräches mit dem Arbeitgeber durch einen in einer Vertrauensposition beschäftigten Angestellten begründet Vertrauensunwürdigkeit.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031784 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Unwahrheit über eine Nebenbeschäftigung

Nicht jede Unwahrheit macht Sie vertrauensunwürdig. Betraf die Frage eine Nebenbeschäftigung ohne dienstlichen Bezug und haben Sie Ihre Antwort erkennbar eingeschränkt, etwa mit dem Hinweis, gerade nicht frei sprechen zu können, ist eine Entlassung nicht gerechtfertigt.

günstig für Arbeitnehmer Entlassung wegen Untreue im Dienst

Eine Entlassung wegen Untreue setzt voraus, dass Sie absichtlich und pflichtwidrig gegen die Interessen des Arbeitgebers verstoßen haben. Fahrlässigkeit reicht nicht, und Ihnen muss bewusst gewesen sein, dass Ihr Verhalten pflichtwidrig ist. Hat der Arbeitgeber die Handlung genehmigt oder durften Sie annehmen, er hätte bei Kenntnis der Lage zugestimmt, liegt weder Rechtswidrigkeit noch Verschulden vor.

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