Was gilt, wenn ich glauben durfte, der Schaden sei behoben?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Beurteilung der Verjährung im Zusammenhang mit dem "Diesel-Abgasskandal"OGH 3 Ob 219/23m, 28.02.2024
- Hier: Wurde eine Schadensbehebung angeboten und konnte der Geschädigte daher annehmen, dass der Schaden dadurch behoben wurde, ist er nicht anders zu behandeln, als wenn er von einem Schaden bisher überhaupt noch nicht Kenntnis erlangt hat.OGH 8 Ob 81/23d, 11.01.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034426 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 11.
- OGH 7 Ob 219/25v, 27.05.2026, Fall aus Vorarlberg
- OGH 1 Ob 34/24t, 27.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 116/23d, 21.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 13/24w, 14.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 219/23m, 28.02.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 76/23v, 15.02.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 71/23h, 15.02.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 141/23f, 15.02.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 81/23d, 11.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 92/23x, 11.01.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wenn ein Gericht bereits festgestellt hat, dass jemand Ihnen für Folgen haftet, ist damit nicht jeder spätere Schaden automatisch gedeckt. Im nächsten Verfahren wird neu geprüft, ob der Schaden wirklich auf dieses Ereignis zurückgeht. Geprüft wird auch, ob es überhaupt ein Schaden ist, für den gehaftet wird.
Schäden, die aus demselben Ereignis stammen und bereits absehbar sind, bilden bei der Verjährung eine Einheit mit dem ersten Schaden. Für sie läuft keine eigene Frist. Wollen Sie solche künftigen Schäden sichern, müssen Sie innerhalb der Verjährungsfrist eine Feststellungsklage einbringen.