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Wirkt mein Anschluss im Strafverfahren wie eine Klage?

günstig für Geschädigter betrifft Opfer einer Straftat, Geschädigte, Kläger
Schließen Sie sich im Strafverfahren als Privatbeteiligter an, hat das für die Unterbrechung der Frist dieselbe Wirkung wie eine Klage bei Gericht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 27.11.2025 (50 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Der Anschluss als Privatbeteiligter im Strafverfahren hat die gleichen rechtlichen Wirkungen im Sinne des § 1497 ABGB wie eine Klage.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 18 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034631 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 50.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Verjährungsbeginn und Strafverfahren

Nein. Dass Sie sich dem Strafverfahren gegen den Schädiger nicht angeschlossen haben und deshalb nichts über dessen Verlauf erfuhren, schiebt den Beginn der Verjährungsfrist allein nicht hinaus. Die Frist läuft, sobald Ihnen Schaden und Schädiger bekannt sind.

günstig für Schädiger Beginn der Verjährung bei Schadenersatz

Nur solange ungewiss ist, ob Ihnen überhaupt ein Schaden entstanden ist. Die kurze Frist beginnt nicht vor dem tatsächlichen Eintritt des ersten Schadens, läuft dann aber auch für vorhersehbare Folgeschäden. Sobald der erste Schaden feststeht, müssen Sie klagen und für künftige Folgen eine Feststellungsklage erheben.

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