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Darf ein Verbot auch aehnliche Nachahmungen erfassen?

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Bei einem Anspruch auf Unterlassung ist eine gewisse allgemeine Formulierung neben den einzelnen Verboten meist notwendig. Sonst waere es zu leicht, das Verbot durch kleine Abweichungen zu umgehen. Deshalb kann ein Verbot auch Ausfuehrungen erfassen, die dem Verbotenen verwechselbar aehnlich sind.

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Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (150 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1964)

Bei Unterlassungsansprüchen ist eine gewisse allgemeine Fassung des Begehrens in Verbindung mit Einzelverboten meist schon deshalb erforderlich, um nicht die Umgehung des erwähnten Verbotes allzu leicht zu machen (hier: Verbot der Erzeugung und des Vertriebes bestimmter sittenwidrig nachgeahmter Stofftiere und solcher, die damit verwechselbar ähnlich sind).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037607 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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