Zählt bei einem Logo mehr das Wort oder das Bild?
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Besteht ein Zeichen aus Wort und Bild, ist für den Gesamteindruck in der Regel der Wortbestandteil maßgebend. Der Geschäftsverkehr orientiert sich meist an diesem Kennwort und behält vor allem es im Gedächtnis, sofern es unterscheidungskräftig ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 27.04.2026 (44 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Bei einem aus Wort und Bild zusammengesetzten Zeichen ist für den Gesamteindruck in der Regel der Wortbestandteil maßgebend, weil Geschäftsverkehr sich meist an diesem Kennwort - sofern es unterscheidungskräftig ist - zu orientieren pflegt und vor allem dieses Wort im Gedächtnis behalten wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Wortmarke „GOLDEN HILL“ ua für die Klasse 43 (Dienstleistungen zur Beherbergung und Verpflegung von Gästen) und das Zeichen „Golden Hill“ in verschiedenen grafischen Ausgestaltungen (in Gold als stilisierter Hügel und mit den Zusätzen „enjoy – Timeless – luxury“).OGH 4 Ob 107/25a, 27.04.2026
- Hier: Verwechslungsgefahr ZARA HOME (prioritätsältere Wortmarke) – AZRA HOME (Wort-Bild-Marke) verneintOGH 4 Ob 183/22y, 20.12.2022
- Hier: Wortbildmarken „Digitale Vignette“ und „Digitale Streckenmaut“.OGH 4 Ob 96/19z, 19.12.2019
- Wortbildmarke „M“ für Bekleidung.OGH 4 Ob 66/18m, 25.09.2018
- Hier: Grafisch ähnlich gestaltete Logos für „Gulliver's“ bzw „Flair-Reisen“ - Verwechslungsgefahr verneint.OGH 17 Ob 26/11i, 18.10.2011
Alle 27 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Imitationsmarketing nach § 2 Abs 3 Z 1 UWG.OGH 17 Ob 26/11i, 18.10.2011
- Ob bei Wortbildmarken eine Ähnlichkeit im Wortsinn ausreicht, um bei der gebotenen Gesamtbetrachtung Verwechslungsgefahr annehmen zu können, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und begründet daher im Allgemeinen keine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung.OGH 17 Ob 24/11w, 19.09.2011
- Hier: „Puma“ bzw „Jungle Man“ jeweils mit springender Raubkatze – Verwechslungsgefahr verneint.OGH 17 Ob 10/11m, 10.05.2011
- Luminos-Lumina.OGH 4 Ob 225/03x, 16.12.2003
- Anderes gilt dann, wenn der Wortbestandteil weder unterscheidungskräftig/prägend, noch im Vergleich zum Bildbestandteil auffälliger ist - so wie hier: Fairligt Ultra - Fairlight Mild.OGH 4 Ob 113/03a, 18.11.2003
- Hier: "more" Verwechslungsgefahr bejaht.OGH 4 Ob 10/03d, 18.02.2003
- Anderes gilt dann, wenn der Wortbestandteil weder unterscheidungskräftig/prägend, noch im Vergleich zum Bildbestandteil auffälliger ist - so wie hier: Zigarettenwertbildmarke: Rothmans-Fairlight.OGH 4 Ob 185/02p, 21.01.2003
- Ist der charakteristische und allein kennzeichenkräftige Bestandteil einer Wort-Bild-Marke die besondere grafische Gestaltung der Buchstaben und der Umrahmung, kommt es auf die Schutzfähigkeit des Wortbestandteiles in einem solchen Fall nicht an.OGH 4 Ob 1043/95, 27.06.1995
- Das gilt aber nicht ausnahmslos, sondern nur dann, wenn der Wortbestandteil, in dem die einzige Übereinstimmung besteht, für sich allein unterscheidungskräftig ist.OGH 4 Ob 170/90, 15.01.1991
- Imperial-Hotel.OGH 4 Ob 95/89, 12.09.1989
- Beim Ähnlichkeitsvergleich von Wortmarken ist auf Wortklang, Wortbild und Wortsinn Bedacht zu nehmen; in der Regel genügt die Verwechslungsgefahr nach einem dieser Gesichtspunkte (ÖBl 1986,92 mit weiteren Nachweisen). Bei Bildzeichen ist eine bildliche oder begriffliche Übereinstimmung möglich (PBl 1976,131). - Charles Lindbergh-PulloverOGH 4 Ob 57/89, 23.05.1989
- In der Regel tritt bei einem aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzten Zeichen zumindest ein Wort beherrschend hervor.OGH 4 Ob 22/89, 04.04.1989
- Geschütztes Pub.OGH 4 Ob 17/88, 31.05.1988
- Das gilt vor allem dann, wenn die bildliche Zutat nicht nur keine eigene, vom Wortbegriff gedanklich wegführende Bedeutung hat, sondern sogar den Aussagegehalt des Wortbestandteils noch unterstreicht.OGH 4 Ob 339/86, 10.05.1988
- Das gilt aber nur für solche Wortbestandteile, die unterscheidungskräftig sind und damit den Gesamteindruck des Zeichens maßgebend mitbestimmen; andernfalls wird die Aufmerksamkeit des angesprochenen Publikums von den schutzunfähigen Wortbestandteilen zwangsläufig auf die bildlichen Bestandteile des Zeichens hingelenkt werden. - WunderbaumOGH 4 Ob 414/85, 29.09.1987
- Tiere mit Herz.OGH 4 Ob 302/86, 04.02.1986
- BlütenblattmarkeOGH 4 Ob 371/84, 13.11.1984
- UNI-UNITON.OGH 4 Ob 405/83, 29.11.1983
- BVGOGH 4 Ob 317/81, 16.02.1982
- FISBA-FIBA.OGH 4 Ob 400/80, 13.01.1982
- Das Recht an einer Wortbildmarke wird daher regelmäßig auch durch solche Zeichen verletzt, die nur die Wortbestandteile der Marke - sofern sie unterscheidungskräftig sind - in einer zur Herbeiführung von Verwechslungen geeigneten Weise wiedergeben (hier: "ASTRA-telematic TELEFONDIENST").OGH 4 Ob 330/80, 17.06.1980
- Supermast-Superkraft.OGH 4 Ob 343/75, 13.01.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0066779 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 44.
- OGH 4 Ob 107/25a, 27.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 148/24d, 22.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 194/23t, 27.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 40/23w, 19.12.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 246/22p, 28.02.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 131/22a, 18.10.2022, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 40/22v, 23.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 8/22p, 29.03.2022, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 153/21k, 28.09.2021, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 111/21h, 22.06.2021, Fall aus Wien
Genannte Normen
MSchG 1970 §14; UWG §2 Abs3 Z1; UWG §9
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