Darf ein Gericht eine Regel enger anwenden als geschrieben?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Konsument, Unternehmer
Ja, aber nur ausnahmsweise. Es muss nachweisbar sein, dass eine bestimmte Gruppe von Fällen vom Zweck des Gesetzes gar nicht erfasst wird und sich von den gemeinten Fällen so weit unterscheidet, dass eine Gleichbehandlung willkürlich wäre. Eine Vorschrift darf auf diesem Weg aber nicht ihres gesamten Inhalts entkleidet werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (53 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Die teleologische Reduktion verschafft der ratio legis nicht gegen einen zu engen, sondern gegen einen überschießend weiten Gesetzeswortlaut Durchsetzung. Die (verdeckte) Lücke besteht im Fehlen einer nach der ratio notwendigen Ausnahme. Vorausgesetzt ist stets der Nachweis, dass eine umschreibbare Fallgruppe von den Grundwertungen oder Zwecken des Gesetzes entgegen seinem Wortlaut gar nicht getroffen wird und dass sie sich von den "eigentlich gemeinten" Fallgruppen so weit unterscheidet, dass die Gleichbehandlung sachlich ungerechtfertigt und willkürlich wäre. Es ist jedoch nicht zulässig, durch teleologische Reduktion eine gesetzliche Vorschrift zur Gänze ihres Inhaltes zu entkleiden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur teleologischen Reduktion von Formvorschriften.OGH 3 Ob 188/25f, 17.12.2025
- Hier: Teleologische Reduktion von § 6 Abs 2 Z 4 KSchG.OGH 10 Ob 15/25s, 30.07.2025
- Hier: Reduktion des § 139 Abs 5 ASVG auf Pensionen die zur Deckung der notwendigen Bedürfnisse ausreichen. Teleologische Reduktion verneint.OGH 10 ObS 123/24x, 18.03.2025
- Keine teleologische Reduktion des § 33 Abs 1 Satz 2 MRG.OGH 4 Ob 1/25p, 18.03.2025
- Hier: § 2 Abs 7 KBGG.OGH 10 ObS 46/24y, 08.10.2024
Alle 26 Ergänzungen anzeigen
- Das Ziel, ein einfach handhabbares und leicht zu erfüllendes Anspruchskriterium auf Basis einer Durchschnittsbetrachtung vorzusehen, spricht mangels stichhältiger Anhaltspunkte grundsätzlich gegen das Fehlen einer an sich notwendigen Ausnahme.OGH 10 ObS 46/24y, 08.10.2024
- Hier: Keine teleologische Reduktion von § 102 Abs 5 GSVG.OGH 10 ObS 114/23x, 04.06.2024
- Hier: § 5 Abs 3 APG.OGH 10 ObS 110/23h, 21.11.2023
- Hier: Nr 38 der Anlage 1 zum ASVG.OGH 10 ObS 39/23t, 21.11.2023
- Hier: § 1503 Abs 7 Z 5 ABGB.OGH 2 Ob 59/23z, 16.05.2023
- Hier: Betreffend Art XVI Abs 5 iVm Art XII Abs 1 des Kollektivvertrags für pharmazeutische Fachkräfte in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken Österreichs: keine teleologische Reduktion.OGH 8 ObA 60/22i, 27.09.2022
- Hier: Betreffend § 33 Abs 2 VersVG.OGH 7 Ob 52/22f, 29.06.2022
- Hier: § 20 lit c StarkstromwegeG.OGH 5 Ob 58/21x, 20.04.2021
- Hier: § 1503 Abs 7 Z 9 ABGB; keine teleologische Reduktion.OGH 2 Ob 167/19a, 30.01.2020
- Hier: § 362 ABGB im Hinblick auf die unzulässige Dereliktion von (bloßen) Miteigentumsanteilen.OGH 5 Ob 204/18p, 20.03.2019
- Hier: Geburt des zweiten Kindes um 6 Tage früher als erwartet und daher 2‑Monatsfrist des § 5 Abs 4 KBGG nicht erfüllt.OGH 10 ObS 177/13x, 25.02.2014
- Hier: § 5 Abs 4 KBGG.OGH 10 ObS 85/13t, 17.12.2013
- Es ist nicht zulässig, durch teleologische Reduktion eine gesetzliche Vorschrift (beinahe) zur Gänze ihres Inhalts zu entkleiden.OGH 5 Ob 124/10m, 23.09.2010
- Hier: § 4 Z 1 lit a ASGG.OGH 9 ObA 109/09h, 16.11.2009
- Die teleologische Reduktion stellt bei zu weit geratenen gesetzlichen Tatbeständen das Gegenstück zur Analogie dar. Sie verschafft der ratio legis gegen einen überschießend weiten Gesetzeswortlaut Durchsetzung, indem sich die (letztlich den Gesetzeswortlaut korrigierende) Auslegung am Gesetzeszweck orientiert.OGH 9 ObA 109/09h, 16.11.2009
- Hier: Frage nach Schadenersatz im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes (wrongful birth, wrongful life).OGH 5 Ob 148/07m, 11.12.2007
- Besonders bei ethisch und weltanschaulich umstrittenen Fragen muss eine von den bestehenden (allgemeinen) Regeln des Rechts - hier: des Schadenersatzrechts - abweichende Bewertung dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben.OGH 5 Ob 148/07m, 11.12.2007
- Eine teleologische Reduktion würde den klaren Nachweis voraussetzen, dass eine umschreibbare Fallgruppe von den Grundwertungen oder Zwecken des Gesetzes entgegen seinem Wortlaut gar nicht getroffen wird und dass sie sich von den „eigentlich gemeinten" Fallgruppen so weit unterscheidet, dass die Gleichbehandlung sachlich ungerechtfertigt und willkürlich wäre.OGH 9 ObA 38/06p, 12.07.2006
- Hier: § 245 Abs 1 HGB.OGH 6 Ob 254/05d, 01.12.2005
- Die teleologische Reduktion verschafft der „ratio legis" gegen einen überschießend weiten Gesetzeswortlaut Durchsetzung. Die (verdeckte) Lücke besteht hier im Fehlen einer nach der „ratio legis" notwendigen Ausnahmeregel.OGH 6 Ob 254/05d, 01.12.2005
- Die Ungleichbehandlung muss geradezu willkürlich erscheinen, ein schwerwiegender Wertungswiderspruch oder eine offenbare Ungerechtfertigkeit könnten sonst nicht vermieden werden.OGH 3 Ob 44/93, 30.06.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008979 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 53.
- OGH 3 Ob 188/25f, 17.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 96/25s, 05.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 15/25s, 30.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 1/25p, 18.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 123/24x, 18.03.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 10 ObS 25/24k, 08.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 50/23b, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 114/23x, 04.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 57/23g, 24.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 155/23g, 20.02.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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